1. September 2017

Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung

Dr. Patrick Kühnemund Für die Wohnungseigentümerversammlung gilt der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. Das bedeutet unter anderem, dass an der Versammlung nur Wohnungseigentümer oder deren Vertreter teilnehmen