Das bedeutet die Gasumlage für Immobilieneigentümer

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Ab dem 01.10.2022 können Gasversorger eine Sonderumlage für ihre Leistungen erheben. Sie betrifft Menschen mit selbstgenutztem Wohneigentum ebenso wie Mieterinnen und Mieter.

Das Ziel der Sonderumlage ist es, die Gasversorgung in Deutschland zu sichern. Denn bisher müssen die Energieunternehmen die steigenden Preise allein tragen. Damit es hier nicht zu Insolvenzen – und in der Folge zu Versorgungsengpässen – kommt, können die Gasanbieter ab dem 01.10.2022 2,4 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich berechnen. Diese Möglichkeit ist befristet bis zum 20.09.2024.

Mieterinnen und Mieter informieren

Wenn ein Gasanbieter die Sonderumlage erheben möchte, muss er die Kundinnen und Kunden darüber vorab informieren. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien zahlen die Umlage selbst. Wer sein Haus oder seine Wohnung vermietet, kann die Mehrkosten auf die Miete umlegen. In diesem Fall ist es empfehlenswert die Mieterinnen und Mieter zumindest über die steigenden Kosten zu informieren oder direkt die Vorauszahlungen anzupassen.

Erhöhung des Wohngeldes

Um Haushalte mit geringen Einkommen zu entlasten, will die Bundesregierung unter anderem das Wohngeld erhöhen. „Die Umlage muss und wird von einem weiteren Entlastungspaket begleitet werden. Die Energiepreise sind durch den russischen Angriffskrieg insgesamt enorm gestiegen. Gerade für diejenigen, die nicht viel haben, ist das eine hohe Belastung, die nicht oder nur schwer zu tragen ist. Die Bundesregierung hat sich schon auf erste Schritte wie eine Ausweitung des Wohngeldes mit einem Heizkostenzuschuss verständigt. Ich meine aber, dass weitere zielgenaue Entlastungen nötig sind“, erklärte dazu Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Mehrwertsteuer und Preisgarantien

Um die finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern, soll es gleichzeitig eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas geben: von bislang 19 auf 7 Prozent bis März 2024.

Noch offen ist die Frage, ob die Umlage auch bei Verträgen mit Festpreisgarantien erhoben werden kann. Die Bundesregierung informiert über das Thema auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums. Hier ist für die Betroffenen auch eine Liste mit Liste mit Fragen und Antworten [PDF 312 KB] hinterlegt.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Haus, ihrer Wohnung oder Ihrem Grundstück? Wentzel Dr. berät Sie gern.