Die Zeiten ändern sich: Immobilienjahr 2023

Die Zeiten ändern sich: Immobilienjahr 2023

Grundsteuer-Frist, CO2-Steuer, Wohngeld, Homeoffice-Pauschale, Erbschafts- sowie Grunderwerbssteuer, Heizkostenzuschuss. Die Liste an Änderungen im Jahr 2023 im Bereich Immobilien ist lang und sie kommt vor allem Geringentlohnten sowie umweltbewussten Eigentümern zugute. Doch nicht nur diesen. Wir haben für Sie das Wichtigste in Kürze zusammengestellt.

Mehr Puffer können Sie für die Grundsteuererklärung einplanen, die erst Ende diesen Monats abgegeben werden muss. Besonders spannend wird es dann 2025. Für eine neue Grundsteuer-Berechnung müssen bis dahin 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.

Mehr drin: Vom Wohngeld bis zum Heizkostenzuschuss

Mit Beginn des Jahres werden mehr Geringentlohne, 2 Millionen um genau zu sein, wohngeldberechtigt. Im Vergleich dazu: Vorher waren es rund 600.000. Dabei steigt der Wohngeldbetrag um durchschnittlich 190 Euro. Wohngeldberechtigte erhalten zudem einen zweiten Heizkostenzuschuss. Die Höhe des Zuschusses variiert – abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen – zwischen 345 sowie 640 Euro. Für Entlastung sollen zudem die Strom- und Gaspreisbremse ab Frühjahr diesen Jahres sorgen, dann auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar.

Eigentümer dürfte die Erhöhung der AfA (Absetzung für Abnutzung) für vermieteten Neubau von zwei auf drei Prozent pro Jahr freuen.

Mehr Geld sowie u.a. einen erleichterten Netzanschluss gibt es dank novelliertem Erneuerbare-Energie-Gesetz auch für Photovoltaik-Anlagen. Ziel ist es, damit weiteren Anreiz für die private Anschaffung nachhaltiger Anlagen zu schaffen. Auch die Pflicht eines eigenen Erzeugerstromzählers entfällt für einige Anlagen.

Seit Corona hat sich das Home-Office für viele längst als überzeugendes Arbeitsmodell etabliert. Das Gute: Arbeitnehmer können jetzt sogar 210 anstelle von 120 Home-Office-Tagen (bis max. 1.260 Euro anstelle von 600 Euro) steuerlich absetzen. Das gilt selbst dann, wenn Haushalte kein separates Arbeitszimmer ausweisen können.

Weniger drin: durch Erhöhung u.a. von Erbschaftssteuer und Gebäudeversicherungen

2023 steigt nicht nur die Steuerlast für Erben, die Rekordinflation und die damit verbundenen wachsenden Handwerks-, Material- und Baukosten sowie die Flutkatastrophe lassen die Preise für Gebäudeversicherungen in die Höhe schnellen. Nicht zuletzt erhöht Hamburg die Grunderwerbssteuer von 4,5 % auf 5,5 %.

Für den einen mehr, für den anderen weniger bringt die Anpassung der CO2-Steuer: War letztere bislang ausschließlich Sache des Mieters trägt im Rahmen eines 10-Stufenmodells zukünftig auch der Vermieter einen Anteil, abhängig von der Energiebilanz des Gebäudes.

Was interessiert Sie aktuell besonders im Bereich Immobilien? Wir von Wentzel Dr. informieren und beraten Sie gerne.

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