Heizungscheck für Eigentümer ist ab sofort Vorschrift

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Am 01.10.2022 trat die bundesweite Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) in Kraft. Sie betrifft auch private Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer.

Die Verordnung ist für zwei Jahre gültig und umfasst Maßnahmen, die einen höheren, mittelfristigen Zeitbedarf für die Umsetzung erfordern. Diese zielen auf Einsparungen in der kommenden und der folgenden Heizperiode ab, sollen aber auch eine Wirkung darüber hinaus entfalten:

1. Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen, privaten und Firmengebäuden

Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung

Alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen. Sinnvoll ist die Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Termine wie etwa Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung.

Verpflichtender hydraulischer Abgleich für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung

Eigentümer von großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen, sofern ein solcher bislang nicht durchgeführt wurde. Das gilt für Firmen und öffentliche Gebäude ab 1000 Quadratmetern sowie für große Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten. Diese Maßnahme kann je nach Gebäude den Gasverbrauch um circa 8 Kilowattstunden pro Quadratmeter senken. Da es sich hierbei um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt, tragen die Eigentümerinnen und Eigentümer die Kosten.

Energieeffizienmaßnahmen in den Unternehmen

Auf Unternehmen kommen noch weitere Maßnahmen hinzu, die sich aus der EnSimiMaV ergeben: Betriebe mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden pro Jahr sind seit dem 01.10.2022 dazu verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen. Das gilt auch für Unternehmen, die bereits ein Energieaudit – also eine Analyse ihrer Verbräuche und ihrer Einsparpotenziale – nach den Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes durchgeführt haben. Kurzfristige Maßnahmen, die hier in Frage kommen, sind: der Austausch von Beleuchtungen mit LED und die Optimierung von Arbeitsabläufen und technischen Systemen. Außerdem sind auch Unternehmen dazu verpflichtet, einen hydraulischen Abgleich vorzunehmen und ineffiziente Heizungspumpen auszutauschen.

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