Höhere Grunderwerbsteuer in Hamburg ab 2023

Unser Wentzel Dr. Blog aus den Bereichen:

Mit Blick auf die Belastungen durch die Coronakrise hat der Hamburger Senat am 04.01.2022 eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 4,5 auf 5,5 Prozent beschlossen. Der neue Satz soll ab 2023 gelten. Die Bürgerschaft muss noch zustimmen. Auf der Grundlage der aktuellen Steuerschätzung wären dadurch jährliche Mehreinnahmen für die Stadt von 132 Millionen Euro zu erwarten.

Zugleich soll es deutliche Grundsteuerermäßigungen für junge Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücke geben. In diesen Bereichen soll zukünftig eine Grunderwerbsteuer von nur 3,5 Prozent fällig werden. Entsprechende Möglichkeiten stellt der neue Koalitionsvertrag des Bundes in Aussicht. Darin heißt es: „Wir wollen den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglichen, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu erleichtern.“ Hamburg wird sich dafür stark machen, dass diese Flexibilisierung schnell eintritt und sich auch auf geförderte Wohnungen sowie Erbbaurechte bezieht.

Wer in Hamburg eine Immobilie kaufen möchte, sollte sich also beeilen und möglichst vor dem Jahreswechsel 2022/23 aktiv werden – es sei denn, er gehört zu den oben genannten Gruppen, die von dem vergünstigten Satz profitieren würden. Für Verkäuferinnen und Verkäufer könnten sich schnelle Transaktionen ebenfalls lohnen, denn mit dem Ansteigen der Grunderwerbsteuer schrumpft der preisliche Spielraum aufseiten der Käuferinnen und Käufer.

Begleitpaket für die Wohnungswirtschaft

Um die Erfolge des Bündnisses für das Wohnen nicht zu gefährden und die Wohnungswirtschaft zu entlasten, hat der Hamburger Senat ein Begleitpaket mit folgenden Maßnahmen geschnürt:

1. Klimaschutz

Um die Wohnungswirtschaft bei der Erreichung der Klimaziele zu unterstützen, wird der Hamburger Senat die bestmögliche Ausstattung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) sicherstellen.

2. Geförderter Wohnungsbau

Bei geförderten Wohnungen ist die Anhebung der Grunderwerbsteuer bei der Fortschreibung der IFB-Wohnungsbauförderung so zu berücksichtigen, dass es keine Mehrbelastungen gibt.

3. Stadtentwicklung

Der Senat gewährleistet, dass die großen Stadtentwicklungsvorhaben – insbesondere Grasbrook, Mitte Altona, Oberbillwerder, Science City Hamburg Bahrenfeld/A7 Deckel, Wilhelmsburg, Fischbeker Reethen, Magistralenentwicklung, die Gartenstadt Öjendorf und der Hamburger Osten – zügig und mit ausreichender Finanzierung in die Umsetzung gehen.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Corona-Folgen für die Haushalts- und Finanzplanung ab der vollen Geltung der Schuldenbremse in 2023 sind einschneidend. Neben strikter Haushaltsdisziplin für die Aufstellung des Haushalts 2023/2024 auf Ausgabenseite sind auch Maßnahmen auf Einnahmeseite leider unvermeidlich. Da Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer klar ausscheiden, ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf das bundesdeutsche Durchschnittsniveau zwar bedauerlich, aber zusammen mit dem heute vorgestellten Maßnahmenpaket gemeinsam mit dem Bündnis für das Wohnen ein vertretbarer Schritt. Nur die avisierten Mehreinnahmen versetzen uns in die Lage, Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung zur Erreichung der Klimaziele zu finanzieren und die Realisierung der großen Stadtentwicklungsvorhaben zu beschleunigen. Und mit der neuen Bundesregierung ist es erstmals möglich, auf Basis des Ampel-Koalitionsvertrages zu Länderöffnungsklauseln bei den Steuersätzen bei der Grunderwerbsteuer zu kommen: So können unter schwierigen Rahmenbedingungen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt und bei gleichzeitig herausfordernder Haushaltslage zielgerichtet steuerliche Anreize genau dort gesetzt werden, wo sie besonders nötig sind: bei jungen Familien, bei geförderten Wohnungen und bei Erbbaurechten. In diesen Bereichen können wir dann die Grunderwerbsteuer gegenüber heute sogar senken – auf den bundesweit niedrigsten Satz von 3,5 Prozent, gegenüber 5,5 Prozent in allen übrigen Fällen. Man kann die Beschlüsse auf eine Formel bringen: Für besonders förderungswürdige Erwerbsfälle wie bei jungen Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechten soll die Grunderwerbsteuer um 1 Prozent sinken, im Übrigen steigt sie zum 1. Januar 2023 um 1 Prozent.“

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