Was tut sich bei der KfW-Förderung 2023

Was tut sich bei der KfW-Förderung 2023?

Zugegeben, durch das Dickicht an Förderprogrammen zu navigieren, ist kein leichtes Unterfangen, aber ein lohnenswertes. Grundsätzlich empfehlen wir – egal ob Neubau oder Sanierung – einen Antrag auf Förderung vor der Vertragsunterzeichnung direkt bei der KfW-Bank zu stellen. Hilfreich ist dabei die Unterstützung eines Sachverständigen. Werfen Sie dafür doch mal einen Blick auf www.energie-effizienz-experten.de. Dort erfolgt die Expertensuche in Ihrer Nähe über die Eingabe der Postleitzahl.

Auch wenn es 2022 Förderstopps gab und seit Ende letzten Jahres die KfW die Zinsen in einigen Programmen der Wohnwirtschaft erhöht hat (u.a. anderem für BEG-Kredite, im Programm Altersgerechtes Umbauen sowie im Wohneigentumsprogramm) sind die Konditionen durchaus interessant.

Neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ startet zum 2. Quartal

Ein Rückblick: Nachdem das neue Förderbudget für das Effizienzhaus 40 im April innerhalb kürzester Zeit vergeben war, wurde bis Ende 2022 nur noch das Effizienzhaus 40 NH (Nachhaltigkeit) gefördert.

Neuerungen wurden für Anfang 2023 angekündigt.

Direkt zum Jahresauftakt sollten staatliche Förderungen für energiesparende Neubauten und Sanierungen neu aufgelegt werden. Einiges davon lässt allerdings noch etwas auf sich warten, so zum Beispiel das unter dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ geplante umfassende Programm. Damit soll es nun mutmaßlich mit Beginn des zweiten Quartals losgehen. Ab dann sollen Klimamaßnahmen an Neubauten weitgehend mit Hilfe zinsgünstiger KfW-Kredite gefördert werden. Das Programm für Neubauten basiert dabei auf einem weiterentwickelten Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen. Im Fokus dabei: Nachhaltigkeit, Effizienz, Verringerung der Treibhausgas-Emissionen von Gebäuden. Anträge können voraussichtlich ab April gestellt werden. Als Grund für die Verzögerung wird u.a. die hohe Belastung der KfW zum Beispiel durch den Energiezuschuss angeführt.

KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ als Übergang

Um die Lücke bei der Neubauförderung bis zum Inkrafttreten des neuen Programms „KfN – Klimafreundlicher Neubau“ mit eigener Richtlinie zu schließen, soll das KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ als Notfall-Neubau-Förderung bis zum 28. Februar weiter Bestand haben. Voraussetzung: ein QNG-Nachhaltigkeitssiegel als Beleg dafür, die Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden erfüllt zu haben. Eine unabhängige Prüfung erfolgt nach Baufertigstellung.

Neuerungen bei Sanierungsmaßnahmen ab Januar 2023

Bereits ab Januar ändert sich bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einiges. Unter anderem als Antwort auf den Handwerkermangel werden zum Beispiel die Materialkosten bei fachgerecht durchgeführter Eigenleistung gefördert. Letzteres wird wahlweise von einem Energie-Effizienz-Experten oder einem Fachbetrieb kontrolliert. Im Falle einer seriellen Sanierung ist außerdem ein Extra-Tilgungszuschuss von bis zu 15 % möglich. Der Tilgungszuschuss erhöht sich ebenso für Worst Performing Buildings, genau genommen von 5 % auf 10 % und gilt ausschließlich für ein Effizienzhaus bzw. -gebäude 70 Erneuerbare-Energie-Klasse. Zur Erklärung: Ein Worst Performing Building ist ein Gebäude, welches aufgrund seines energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland zählt. Ebenfalls neu: Die Förderung von Wärmepumpen (hier werden die technischen Mindestanforderungen sukzessive angepasst) oder auch Biomasseheizungen verlangt nunmehr, dass nach der Durchführung mindesten 65 % anstelle von bisher 55 % durch Erneuerbare Energien abgedeckt wird. Stichwort Biomasseheizungen. Diese sind nur förderungswürdig bei einem maximalen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m3. Anlagen wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden aktuell nicht mehr gefördert.

Die bundesweite Förderung in Zahlen

Die Bundesförderung dient dazu, die Sanierungsquote von Gebäuden zu verbessern und die Klimaziele zu erreichen. Bis 2045 soll der Gebäudebestand klimaneutral sein. Für das neue Förderprogramm sind insgesamt 13 Milliarden Euro für Sanierungen vorgesehen. Im Vergleich dazu: Auf die Neubauförderung entfallen rund 1,1 Milliarden Euro des Bundeshaushalts. Dabei stellt sich die Verteilung wie folgt dar: 350 Millionen für die neue Wohneigentumsförderung für Familien, 750 Millionen für andere Antragsteller.

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