Wie funktioniert die neue CO2-Abgabe für Heizkosten?

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Seit 2021 gibt es in Deutschland die CO2-Abgabe für Heizenergie: Wer mit Gas oder Öl heizt, muss für den damit verbundenen CO2-Ausstoß einen bestimmten Betrag an den Staat abgeben. 2021 lag dieser noch bei 25 Euro je Tonne CO2. 2025 soll er bei 55 Euro liegen. Bislang mussten Mieterinnen und Mieter die CO2-Abgabe für Heizenergie vollständig selbst zahlen. Doch ab 2023 sollen auch Vermieterinnen und Vermieter einen Teil beitragen, und zwar umso mehr, je schlechter der energetische Zustand des Hauses ist.

Bei Wohnungen und Häusern mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) übernehmen die Vermietenden 90 Prozent und die Mietenden zehn Prozent der CO2-Kosten. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard „EH 55“ entspricht, müssen die Vermietenden keine CO2– Kosten mehr tragen. Insgesamt gibt es zehn Abstufungen, die den Anteil der Vermieterinnen und Vermieter vorgeben. Ausnahmen kann es geben, wenn Vermieter – etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten – keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.

Wer als Eigentümerin oder Eigentümer die CO2-Abgabe vermeiden oder reduzieren möchte, kann also

  • erstens in die energetische Verbesserung seiner Immobilie investieren und
  • zweitens auf andere Energiearten umsteigen, die nicht von der Abgabe betroffen sind. Dazu gehören beispielsweise Wärmepumpen und Pelletheizungen.

Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung. Perspektivisch soll es auch auf die Nichtwohngebäude angewendet werden. Zunächst aber werden hier die Kosten für die CO2-Abgabe hälftig aufgeteilt, sofern die Mietparteien intern keine anderen Absprachen treffen.

Lenkungswirkung beabsichtigt

Die CO2-Abgabe soll laut Bundeswirtschaftsministerium Vermietende motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben. Mieterinnen und Mieter sollen dazu angehalten werden, sparsam mit Energie umzugehen. Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Mieter tragen seit 2021 allein die Zusatzkosten für den CO2-Preis auf Öl und Gas. Das wird sich nun ändern. Wir schaffen mit dem nun vereinbarten Stufenmodell endlich eine faire Aufteilung der Kosten zwischen Vermietern und Mietern. Millionen Mieter werden damit gezielt entlastet. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass der CO2– Preis seine beabsichtigte klimapolitische Lenkungswirkung im Gebäudesektor entfalten kann. Vermieter erhalten einen Anreiz, um in energetische Sanierungen zu investieren. Mieter bleiben motiviert, den eigenen Energieverbrauch zu senken.“

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, eine Lösung zu finden, die sozial gerecht ist und künftig Mieter entlastet. Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso höher sind die CO2– Kosten für Vermieter und umso größer die Entlastung für Mieter. Denn in diesen Fällen leidet der Mieter häufig unter hohen Energiekosten wegen schlechter Dämmung und Heizung, ohne aber selbst gut gegensteuern zu können. Umgekehrt kann ein Vermieter, der das Gebäude gut energetisch saniert hat, die Kosten auch umlegen. Denn dann sind beispielsweise Dach und Fenster gut gedämmt, sodass vor allem die Mieter durch ihr Verhalten noch dazu beitragen können, Energie einzusparen und so die Heizkosten zu reduzieren.“

 Rechtmäßigkeit überprüfen

Die immobilienwirtschaftlichen Verbände äußerten sich überwiegend ablehnend zu den neuen Plänen. „Haus & Grund“ bezeichnete das Stufenmodell als „nicht fair“. Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) kündigte an, die Rechtmäßigkeit der Aufteilung überprüfen zu lassen.

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