Das Eigenheimprogramm
der Freien und Hansestadt Hamburg
Mit dem Eigenheimprogramm fördert die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) den Erwerb von privatem Wohneigentum (Eigenheimen), insbesondere für Familien. Dies erfolgt durch die Vergabe von städtischen Grundstücken, die mit Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäusern bebaut werden können. Die Grundstücke werden unbebaut, in der Regel ohne, teilweise aber auch mit Bindung an einen bestimmten Bauträger vergeben. Die FHH behält sich vor, die Grundstücke durch Bestellung eines Erbbaurechtes zu vergeben.
Die FHH, vertreten durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), hat die Wentzel Dr. Immobilienmanagement GmbH mit der Abwicklung des Eigenheimprogramms beauftragt.
das vergabeverfahren
Das Eigenheimprogramm wendet sich grundsätzlich an alle, die in Hamburg ein Eigenheim auf einem der ausgeschriebenen städtischen Grundstücke errichten wollen. Ausgenommen sind nur Bewerber, die bereits Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines unbebauten Wohnbaugrundstücks in Hamburg sind. Auch Personen, deren Aufenthaltsstatus in Deutschland befristet ist, können nicht berücksichtigt werden. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach einem Punktesystem. Das Punktesystem dient bei Grundstücksangeboten dazu, die Reihenfolge der Kunden für eine Grundstücksreservierung zu bestimmen. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über die Rangfolge.
Die städtischen Grundstücke werden mit einer Käuferprovision in Höhe von 2,62 % inklusive Mehrwertsteuer auf den Grundstückskaufpreis veräußert.
Punktekatalog Eigenheimprogramm | Punkte |
---|---|
Vorhandene Wohnung ist nicht familiengerecht (Zimmerzahl geringer als Personenzahl)1/ nicht behindertengerecht | 5 |
Ehepaare/Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz | 5 |
Kinder unter 18 Jahre alt und ständig im Haushalt des Antragstellers lebend je Kind | 15 |
Alleinstehend mit mind. einem Kind, unter 18 Jahre alt und ständig im Haushalt des Antragstellers lebend | 5 |
Amtlich anerkannte Körperbehinderung von 100% oder dauerhaft häusliche Pflegebedürftigkeit2 | 20 |
Punktgruppen | |
01 Interessenten die kein Eigentum in Hamburg besitzen bzw. deren Eigentumswohnung nicht familiengerecht ist. | |
02 Interessenten die Eigentum (z.B. Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) in Hamburg besitzen. | |
Kunden, die bereits Eigentum in Hamburg besitzen, werden nicht der Punktgruppe 01 sondern der Punktgruppe 02 zugeordnet. Den Kunden der Punktgruppe 01 werden daher die Grundstücke vor den Interessenten der Punktgruppe 02 zur Reservierung angeboten. | |
1 Als Zimmer zählen auch solche unter 10 m², nicht jedoch Küchen, Bäder, Flure sowie Keller und Dachbodenräume, die nicht bewohnt sind. | |
2 Gemeint ist eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des elften Buches des Sozialgesetzbuches. Die Punktevergabe erfolgt wenn ein Haushaltsmitglied ein Kriterium erfüllt. |
Grundstücksangebote
Ab 2020 werden alle neuen Grundstücksangebote hier auf der Homepage veröffentlicht. Anders als in der Vergangenheit ist eine vorherige Registrierung für das Eigenheimprogramm nicht erforderlich und nicht mehr möglich.
Bereits registrierte Interessenten wurden darüber informiert, dass ihre Daten gelöscht worden sind. Die Wartezeit war und ist kein Kriterium bei der Vergabe der Grundstücke. Es kommt unverändert das oben beschriebene Punktsystem zur Anwendung.
Interessenten brauchen sich erst auf die hier veröffentlichten Angebote in der dann jeweils angegeben Frist bewerben.
AKTUELLE ANGEBOTE:
Nr. | Stadtteil | Lage | Typ | Größe | Bewerbungsfrist bis | Download [PDF] | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
202001 | Billstedt | Rosenrotweg 32 | Grundstück für EFH-Bebauung | 430 m² | 29.05.2020 | Vergabe läuft |
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jedes Angebot einzeln und erneut bewerben müssen.
Gerne informieren wir Sie über die Veröffentlichung von konkreten Angeboten hier auf der Homepage per E-Mail.
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