
Immobilienmediation
Wentzel Dr. – Immobilienkompetenz seit 1820
Konflikte zwischen Vertragspartnern oder Eigentümern in der Immobilienwirtschaft sind komplex, mit hohen finanziellen Risiken verbunden und meist rechtlich nicht hundertprozentig eindeutig.
Gerade während der Entstehungs- und Gewährleistungsphase von Neubauten gibt es Differenzen zwischen Erwerbern und Bauträgern, weil Immobilien nun mal kein Fließbandprodukt und Baumängel daher mehr oder weniger vorhanden sind.
Auch das Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft oder im nachbarschaftlichen Umfeld kann zu Konfliktsituationen führen.
Ungelöst können sich diese belastend für die Parteien im alltäglichen Miteinander auswirken.
Mit einem außergerichtlichen Mediationsverfahren, bei dem die Interessen aller Konfliktparteien im Mittelpunkt stehen, können verhärtete Fronten wieder zur einer sachorientierten Kommunikation geführt werden. Ziel des Mediationsverfahrens ist es, ein für alle Parteien tragbares Ergebnis zu definieren und dies ist im Idealfall schneller und kostengünstiger als der Rechtsweg.
- zwischen Eigentümergemeinschaften und Bauträgern
- zwischen Einzel-Eigentümern in einer WEG/ privaten Bauherren und Bauträgern
- zwischen Miteigentümern untereinander
- zwischen Miteigentümern und Mietern
- zwischen Mietern untereinander
- Differenzen zur bautechnischen Ausführung während der Gewährleistungsphase von Neubauten sowei bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Bestandsimmobilien
- Differenzen bei der Planung, Durchführung und nach Fertigstellung von Baumaßnahmen
- Differenzen bei der Beschlussfassung von Themen zur Gemeinschafts- und Hausordnung
- Differenzen zwischen Eigentümern und/oder Mietern untereinander
Strukturierung des Verfahrens
Moderator des vertraulichen Gesprächs:
- wir übernehmen Verantwortung für ein ausgewogenes und konstruktives Gesprächsklima
- wir sorgen für Würdigung der Interessen und Standpunkte aller Konfliktparteien
- wir fördern eine zügige Abwicklung des Verfahren
- wir dokumentieren das Mediationsverfahren, um es nachvollziehbar zu machen und wirken an der Verfassung des Mediationsergebnisses mit
- wir sorgen dafür, sofern gewünscht, dass das Mediationsergebnis durch einen Rechtsanwalt oder Notar rechtlich bindend bestätigt wird
Als unabhängiger und neutraler Dritter nehmen wir keine inhaltlich fachliche Bewertung vor, sondern sind Moderator des Verfahrens. Gerade bei komplexen Streitigkeiten in der Immobilienwirtschaft hilft uns unsere profunde Branchenkenntnis bei der Moderation.
Planung und Ablauf
Das Mediations-verfahren
Dem eigentlichen Mediationsverfahren voran geht ein erstes telefonisches oder persönliches Kennlerngespräch des Mediators mit den Konfliktparteien.
- Eine schriftliche Vereinbarung zum Ablauf der Mediation sowie zur vertraglichen Situation wird verfasst. Die Organisationsthemen wie bspw. Kosten, Dauer und ggf. weitere Termine werden geklärt und die Gesprächsgrundlagen in einem Gesprächsrahmen festgehalten.
- Die Grundprinzipien der Mediation werden erläutert und auf die Freiwilligkeit, die Ergebnisoffenheit der Mediation sowie auf die Allparteilichkeit/Neutralität des Mediator verwiesen.
- In der Hauptphase der Mediation schildern die Beteiligten den Konflikt mit eigenen Worten unter Wahrung der Wertschätzung des Konfliktpartners. Dies kann je nach Situation in Gruppen- und Einzelgesprächen erfolgen. Durch den Mediator werden Klarstellungen zur Situation herausgearbeitet, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Es erfolgt eine Strukturierung des Prozesses, bei der die einzelnen Interessen und Bedürfnisse ergründet werden.
- Mit unterschiedlichen Methoden trägt der Mediator zur Unterstützung der beiderseitigen Verständigung bei und betreut moderierend die Ermittlung der gemeinsamen Lösungen. Bei der Konkretisierung und Ermittlung von Lösungen wird darauf geachtet, dass beide Konfliktparteien sich wiederfinden, um ein möglichst nachhaltiges Ergebnis zu erzielen, welches klar und umsetzbar definiert in einem Memorandum oder einem Abschlussprotokoll festgehalten wird.
- Sofern gewünscht, kann zur rechtlichen Umsetzbarkeit des Abschlussprotokolls entweder eine notarielle Beglaubigung oder ein anwaltlich formulierter Vergleich mit Hinterlegung der Vereinbarung beim zuständigen Amtsgericht vorgenommen werden.
Ansprechpartner
Ihr Experte für die Immobilien-Mediation

Andreas Grube
Prokurist
Mediator (univ.)
040 56191-202
andreas.grube@wentzel-dr.de
Stresemannallee 102-104
22529 Hamburg