
Bundestag und Bundesrat beschließen Mietmoratorium für 1. April bis 30. Juni 2020 – Zahlungsunfähigkeit muss direkten Corona-Bezug haben
Sind gewerbliche oder Wohnungsmieter aufgrund von wirtschaftlichen Einbußen mit unmittelbarem Bezug zur Corona-Pandemie nicht in der Lage, zwischen dem 1. April und 30. Juni 2020