Experten empfehlen Immobilieneigentümern, bereits zu Lebzeiten festzulegen, wer die Immobilie später einmal erben soll. So lässt sich für die Erben jede Menge Stress vermeiden.
Geht es um eine gesetzliche Erbfolge, haben die meisten gleich mehrere Erben. Berücksichtigt werden zum Beispiel Kinder, Enkel, und Ehepartner. Sie alle bekommen einen kleinen Teil Ihrer Immobilie als Pflichtteil. Da wahrscheinlich nicht alle zusammen in Ihrer Immobilie wohnen können, zieht in der Regel nur einer in diese ein. Da ein einzelner häufig nicht den Rest der Erbgemeinschaft auszahlen kann, wir die Immobilie in der Regel verkauft.
Zunächst sollten Sie die Fronten klären: Will überhaupt eines Ihrer Kinder oder Enkelkinder in Ihrer Immobilie wohnen? Falls nicht, könnte ja vielleicht die Immobilienverrentung ein Thema für Sie sein.
Sollte eines Ihrer Erben Interesse an Ihrer Immobilie haben, sichern Sie diesen mit Ihrem Testament ab. Da viele Kinder bereits selbst um die 60 sind, sobald Ihre Eltern sterben, wäre Ihre altersgerechte Wohnung etwas für Sie, sofern Sie sich eine gekauft haben.
Sobald Sie Ihr Testament aufsetzen, sollten Sie sich im Klaren sein, ob Ihre Immobilie der einzige Vermögenswert ist, den Sie hinterlassen. Schließlich dürfen Sie keinen Ihrer gesetzlichen Erben, denen ein Pflichtteil zusteht, einfach übergehen. Vermachen Sie beispielsweise Ihrem Ehegatten die Immobilie, muss der Pflichtteil der restlichen Erben durch andere Vermögenswerte abgegolten sein. Sonst steht ihnen auch ein Teil des Hauses zu – unabhängig davon, was in ihrem Testament steht. Falls das passieren sollte, können Sie Ihrem Erben ein lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie zusprechen. Dadurch vermeiden Sie es, dass die anderen Erben ihn nicht zum Verkauf zwingen.
Es ist zudem sinnvoll, sich steuerlich beim Aufsetzen des Testament beraten zu lassen. Dadurch können Sie Ihren Erben eine unnötig hohe Erbschaftssteuer ersparen. Vererben Sie Ihre Immobilie an Ihren Partner, mit dem Sie bereits in der Immobilie wohnen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung von selbstgenutztem Wohnraum bestehen.
In Filmen wird einem schnell das Bild vermittelt, das ein auf ein Taschentuch gekritzelter letzter Wille letztlich zum Happy End für die Verbliebenen führt. Vor einem echten Gericht hätte so ein Testament jedoch nur wenig bestand. „Am Ende des Testaments muss zum Beispiel Ihre Unterschrift sowie der genaue Zeitpunkt der Erstellung stehen“, sagt Philip Schulze, der Experte für Wohnen im Alter von Wentzel Dr. Außerdem muss der Text vollständig handschriftlich verfasst worden sein. Um ganz sicher zu gehen, können Sie auch ein notariell beglaubigtes, öffentliches Testament aufsetzen. Dieses können Sie nicht verlieren und Sie sind sich sicher, dass die darin vorgenommen Formulierungen rechtssicher sind.
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Laut Expertenmeinung umfasst etwa jedes zweite Erbe eine Immobilie. Um Streit um das Erbe zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich schon bei Lebzeiten um das Erbe zu kümmern. Sie können Immobilie, Unternehmen oder Geld frühzeitig auf einen Nachkommen übertragen. Doch Vorsicht: Es gibt auch hierbei einige Fallstricke.
Irgendwann nährt sich der Zeitpunkt, an dem einem das eigene Haus zu groß wird. Die steile Treppen werden immer fordernder und die Gartenpflege zur reinen Folter. Bevor Sie sich weiterquälen, überlegen Sie sich Ihr, Ihr Haus zu verkaufen. Nach langem Hin und Her haben Sie einen Käufer gefunden. Von dem Erlös für Ihr Haus kaufen Sie sich eine altersgerechte Eigentumswohnung. Natürlich bleibt noch etwas Geld übrig, das Sie schon in ein Reise investiert haben. Nun stellt sich die Frage, was aus Ihrer Eigentumswohnung nach Ihrem Ableben werden soll.
Möchten Sie die Erbfolge nicht der gesetzlichen Nachfolgeregelung überlassen oder ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen, haben Sie die Möglichkeit, sich für eine vorweggenommene Erbfolge zu entscheiden. Das bedeutet, Sie übertragen Ihr Erbe schon zu Lebzeiten. So können Sie die Erbschaftssteuer und den Pflichtteil für enterbte Angehörige reduzieren. Dabei sollten Sie sich jedoch von einem Profi beraten lassen. Sollten Sie Gegenstände wie eine Immobilie an bestimmte Personen wie Ihre Kinder übertragen wollen, ist die vorweggenommene Erbfolge eine sichere Option.
Dadurch können Sie Ihren Kindern einen frühen Einstieg ins Berufsleben ermöglichen oder Ihren Ehepartner absichern. „Falls Sie Hypotheken aufgenommen oder Schulden haben, müssen Sie jedoch bedenken, dass diese mitübertragen werden“, sagt Philip Schulze, der Experte für Wohnen im Alter von Wentzel Dr.
Natürlich sollten Sie darauf achten, Ihre Reche an Ihrem Vermögen zu Lebzeiten behalten. Schließlich geben Sie Ihre Existenzgrundlage aus der Hand, sobald Sie Ihr Vermögen übertragen. Das übertragene Vermögen können Sie weiterhin nutzen und verwalten, wenn Sie von dem Nießbrauchrecht gebrauch machen. Regeln Sie alle denkbaren Interessenlagen, bevor Sie Ihr Vermögen übertragen.
So können Sie zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht im Vertrag verankern, damit Ihre Erben Ihre Immobilie nicht verkaufen oder vermieten, solange Sie noch in Ihr wohnen. Nehmen Sie zudem Rückforderungsrechte in den Vertrag auf. Als Vererbender können Sie so das übertragene Vermögen zurückfordern. Falls eine Privatinsolvenz seitens Ihres Erben droht, können Sie Ihr Erbe zurückerlangen. So wird Ihr Erbe vor einem endgültigen Verlust geschützt.
Im Notfall lohnt es sich, einen Immobilienprofi zurate zu ziehen. Dieser berät Sie, wie Sie Ihr immobilien-Erbe bestmöglich schützen.
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