Verkaufen oder doch lieber vermieten? Vielleicht ist es auch eine gute Idee, ein Vorerbe auszuschütten oder die Immobilie an eines Ihrer Kinder zu übertragen. Und was sollen Sie mit den ganzen Möbeln anfangen, wenn Sie sich räumlich verkleinern?
Ihr Kind oder Enkel möchte gerne in Ihre Immobilie ziehen, an sich eine schöne Vorstellung. Schließlich können Sie sich so sicher sein, dass Ihr altes Heim in guten Händen landet. Allerdings müssen Sie sich überlegen, ob Sie Ihr Zuhause vererben oder übertragen wollen. Beim Vererben müssen Sie nicht zwangsläufig bis zu Ihrem Tod warten. Es ist auch möglich, ein Vorerbe auszuschütten. Je nachdem, ob Sie Ihren Wohnsitz vererben oder übertragen wollen, müssen Sie mit unterschiedlichen steuerrechtlichen Fragen rechnen. Da es schwierig ist, jede dieser Fragen sachgemäß zu beantworten, möchten wir Ihnen mittels eines Fallbeispiels einen kleinen Überblick liefern. So wird zwar nicht alles geklärt, doch das könnte Ihnen helfen, ein Verständnis für diese Dinge zu entwickeln.
2016 bekamen die Deutschen ungefähr 109 Milliarden Euro in Form eines Erbes oder eines Geschenks. Das statistische Bundesamt teilte mit, dass knapp sieben Milliarden davon an den Staat gingen. Bis 2020 soll das vererbte oder verschenkte Vermögen auf gut 330 Milliarden Euro steigen. Gut dreiviertel davon sind Immobilien.
Stellen Sie sich vor, sie kürzlich 80 Jahre alt geworden und leben in einem großen Haus mit vielen Zimmern verteilt auf zwei Stockwerken. Vor zehn Jahren fiel es Ihnen noch leicht, die steilen Treppen hoch in den zweiten Stock zu steigen, um in Ihr Schlafzimmer zu gelangen. Leider wird das mit jedem Jahr zunehmend schwerer. Auch der Hausputz geht Ihnen nicht mehr leicht von der Hand. Entsprechend überlegen Sie sich, in eine Wohnung für Betreutes Wohnen zu ziehen. Dabei stellt sich für Sie die Frage: Was wird aus dem Haus?
Ihr Plan war es, das Haus an Ihre Tochter zu vererben. Allerdings kommen Ihnen dabei immer wieder die Steuern in den Sinn – eine teure Angelegenheit. Von einem Freund hören Sie, dass es sinnvoller wäre, das Haus einfach zu übertragen. So könnten Sie schließlich ein paar Steuern sparen. Sie erzählen Ihrer Tochter von Ihrem Vorhaben, worauf Sie direkt zu einem Notar geht, um zu besprechen, ob eine Schenkung im Rahmen des Möglichen liegt. Der Notar klärt Sie und Ihre Tochter über die Voraussetzungen einer Schenkung auf. So darf der Wert des Hauses zum Beispiel nicht einen bestimmten Wert übersteigen. Da Sie sich noch nie damit beschäftig haben, wollen Sie nun herausfinden, wie hoch der Wert für Ihr Haus letztendlich ausfällt. Wer kann Ihnen das sagen?
Dank des Notars erfahren Sie, dass das örtliche Finanzamt den Immobilienwert Ihres Hauses ermittelt. Individuelle Besonderheiten, ob positiv oder negativ, werden von der Behörde jedoch nicht einbezogen. Dazu gehört zum Beispiel eine naheliegende Autobahn oder ein feuchter Keller. Für Sie hat das den Nachteil, dass der Wert Ihres Hauses höher eingeschätzt wird als er eigentlich ist. Ihr Haus könnte somit den steuerfreien Betrag übersteigen. Entsprechend hat der Notar Ihnen empfohlen, einen Immobilienexperten wie einen Makler mit der Bewertung Ihres Hauses zu beauftragen, da dieser solche Details ebenfalls mit einbezieht.
Ihre Tochter hat Ihnen netterweise einen vertrauensvollen Makler herausgesucht und zudem mit einer Immobilienbewertung beauftragt. Dieser hat den genauen Wert unter Berücksichtigung lokaler Marktfaktoren sowie der aktuellen Situation am Immobilienmarkt bestimmt. Gut für Sie: Ihr Haus übersteigt nicht den steuerfreien Betrag, wodurch Sie problemlos Ihr Haus Ihrer Tochter schenken können. Happy End.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Ihr Haus zu verkaufen kann Ihnen auf einen Schlag eine Menge Geld bringen. Außerdem geben Sie die Verantwortung für Ihr altes Zuhause komplett ab. Was ist jedoch, wenn Ihr Erbe später in Ihr Haus ziehen möchte? Dann könnten Sie es auch zeitweise vermieten und eine hohe Rendite erzielen. Allerdings kann es auch ermüdend sein, eine Mietimmobilie zu verwalten. Wir erklären, welche Fragen Sie abwägen müssen.
Manchmal ist es schön, ein wenig Verantwortung abzugeben – das gilt auch für Ihr Haus. Wenn Sie dieses verkaufen, müssen Sie sich nicht mehr um die Instandhaltung kümmern. Sollte ein Rohr brechen und den Keller fluten, haben Sie nichts damit zu tun. Als Vermieter müssen Sie sich allerdings solcher Dinge annehmen, außer Sie haben einen Verwalter engagiert, der Ihnen die Arbeit abnimmt.
„Für den Verkauf spricht zusätzlich die große Geldsumme, die Sie für Ihre Immobilie erhalten und in eine neue, altersgerechte reinvestieren oder als Vorerbe ausschütten können“, sagt Philip Schulze, der Experte für Wohnen im Alter von Wentzel Dr.
Da sich der Immobilienmarkt regelmäßig ändert, können Sie Ihr Haus auch erstmal vermieten und auf einen besseren Zeitpunkt für den Verkauf warten. Dabei müssen Sie sich jedoch überlegen, ob sich der Aufwand lohnt und ob Sie den Gewinn wirklich steigern können. In so einem Fall lohnt es sich, mit einem Immobilienexperten über den Wert Ihres Objekts und über die aktuelle Marktlage zu sprechen.
Wenn Ihr Kind oder Ihr Enkel nach Ihrem Tod gerne in Ihrer Immobilie leben möchte, ist es natürlich sinnvoller, diese erstmal zu vermieten.
Wie Sie sehen, ist die Entscheidung sehr individuell. Bevor Sie Ihre übers Knie brechen, können Sie Ihr Haus auch erstmal vermieten und sich überlegen, wie Sie in ein paar Jahren vorgehen möchten.
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Nicht nur Ihre Immobilie, sondern auch Ihre Möbel haben für Sie einen bestimmten emotionalen Wert. Entsprechend stellen Sie sich vor einem Auszug die Frage, ob Sie Ihren Esstisch, an dem Sie so häufig mit Ihren Kindern saßen oder auch Ihren Nachttisch, auf dem Sie vor dem Schlafen gehen regelmäßig ein Glas Wasser platzierten, verkaufen, verschenken oder behalten. Letzteres funktioniert leider nicht immer, weshalb sich die Frage stellt, was stattdessen mit Ihren Möbeln passieren soll. Wir zeigen Ihnen vier Möglichkeiten zur Entsorgung Ihrer Möbel zusammengefasst.
Die Möbel richtig verkaufen
In jedem Haus schlummern ein paar Schätze. So lassen sich sicherlich auch in Ihrem ein paar Möbelstücke finden, für die Sie eine Menge Geld bekommen könnten. Sollten Sie eine große Portion Glück bekommen habe, stellt sich Ihr Kleiderschrank als Antiquität heraus, wodurch Sie etwas mehr Geld kriegen könnten als Sie damals für das schöne Stück ausgegeben haben. Leider ist es nicht leicht, den richtigen Käufer zu finden. Sollten Sie zum Beispiel ein Inserat auf Ebay-Kleinanzeigen erstellen, müssen Sie Fotos machen, eine passende Beschreibung anlegen und warten, bis sich ein Käufer meldet.
Keine Sorge, für die Fotos reichen ein paar Handyaufnahmen. Achten Sie allerdings darauf, dass Sie bei gutem Lucht fotografieren und Ihre Möbel möglichst deutlich zu erkennen sind. Deko und anderer Kram sollten nicht auf dem Foto landen. Schließlich wollen die Verkäufer erkennen, was Sie da kaufen – ohne Schnickschnack. Auch wenn es zeitsparender ist, alle Möbel als Paket anzubieten, würden wir Ihnen empfehlen, Ihre Stücke einzeln anzubieten. Dadurch findet sich schneller ein Käufer und Sie erzielen zudem einen höheren Gewinn.
Der Trödelhändler wäre eine Alternative dazu. Dieser kommt zu Ihnen, wodurch Sie Zeit sparen. Bei diesen Leuten ist jedoch Vorsicht geboten: Das sind Verkaufsprofis, die Sie in der Regel so weit wie möglich herunterhandeln. Informieren Sie sich also vorab, welcher Händler einen seriösen Ruf hat.
Möbel verschenken oder spenden
Wenn Sie nicht auf den großen Gewinn aus sind, Ihre Möbel aber trotzdem in guten Händen wissen wollen, können Sie Ihre Möbel auch verschenken oder spenden. Ob Sie nun in Ihrem Bekanntenkreis einen Empfänger suchen oder direkt eine Spenderorganisation kontaktieren, liegt bei Ihnen. Beim DRK oder der Agentur für Arbeit bekommen Sie Informationen zu den Organisationen in Ihrer Umgebung. Natürlich können Sie Ihre Möbel auch bei Online-Plattformen wie eBay-Kleinanzeigen einstellen und verschenken. Flohmarkt-Facebook-Gruppen sind ebenfalls eine Option. Diese sind mittlerweile in den meisten Städten vertreten.
Auch wenn ihre Möbel nicht im einwandfreien Zustand sind, bedeutet das nicht, dass Sie diese wegschmeißen müssen. Was für Sie wertlos ist, kann für andere ein wahrer Schatz sein. Gerade antike Möbel werden unter jungen Leuten immer beliebter. Diese hübschen die Möbel durch Bastelaktionen auf und verleihen Ihnen einen modernen Flair. Übrigens: Dieser Trend wird auch als „Upcycling“ bezeichnet. Wenn Sie gezielt junge Menschen anlocken wollen, verwenden Sie diesen Begriff, um Ihre Möbel zu beschreiben.
Lassen Sie doch einfach den Käufer entrümpeln
Haben Sie Ihr Haus verkauft, können Sie im Kaufvertrag eine Einigung mit den Käufern treffen: Die neue Besitzer bekommen Ihre Möbel. Welche sie davon behalten wollen, können sie entscheiden. Sie selbst sind damit fein raus. Schließlich müssen sich die neuen Besitzer um die Entsorgung kümmern, sofern sie ein paar Möbel nicht haben wollen. Falls Ihre Möbel in keinem guten Zustand mehr sind, können Sie auch einen geringeren Kaufpreis anbieten, wenn die neuen Bewohner die Immobilie selbst entrümpeln.
Lassen Sie Ihre Möbel von einem Umzugsunternehmen entsorgen
Wenn Sie eine Firma für Ihren Umzug beauftrag haben, können Sie diese auch fragen, ob sie nicht auch Ihre für Sie Möbel entsorgen kann. Dieser Service ist bei vielen umzugsunternehmen mittlerweile gang und gäbe. Schließlich verkaufen sie die Möbel weiter oder bringen Sie zu einem Recycling-Hof. Dadurch sparen Sie sich zwar nicht die Entsorgungskosten, dafür aber den Aufwand.
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