Abschreibungen – Bundesregierung will Sonder-AfA für den Mietwohnungbau

Die Bundesregierung hat im Februar den Entwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vorgelegt.

Für den Bau oder Kauf neuer errichteter Wohnhäuser oder Eigentumswohnungen sollen im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den zwei Folgejahren insgesamt 29 % zusätzliche Abschreibungen gewährt werden, so dass in diesen Jahren bei einer Regelabschreibung von je 2 % Abschreibungen von insg. 35 % auf das Gebäude bzw. die Eigentumswohnung vorgenommen werden können. Es werden allerdings nur Anschaffungs- oder Herstellungskosten von höchstens 2.000 € je qm Wohnfläche steuerlich gefördert (d. h. die über diesen Betrag hinausgehenden Investitionen werden mit dem Regelsatz abgeschrieben), und die Förderung wird nur gewährt, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 € je qm Wohnfläche nicht übersteigen (d. h. bei höheren Baukosten entfällt die Sonder-AfA insgesamt). Ursprünglich war eine Ausschlussgrenze von 2.200 € vorgesehen, Hamburg hat die Anhebung auf 3.000 € durchgesetzt.

Begünstigt sind Investitionen auf Grund eines Bauantrags (oder einer Bauanzeige), der nach dem 31.12.2015 und vor dem 1.1.2019 gestellt wird. Letztmals kann die Förderung für den Veranlagungszeitraum 2022 geltend gemacht werden. Außerdem gibt es Beschränkungen bei den Fördergebieten. Sie müssen gem. Wohngeldverordnung den Mietstufen IV bis VI zugewiesen sein oder für sie muss die Mietpreisbremse bzw. abgesenkte Kappungsgrenze bestimmt worden sein. Das gesamte Hamburger Stadtgebiet fällt demnach in das Fördergebiet, außerdem große Teile des Umlandes.

Der Gesetzentwurf hat das Gesetzgebungsverfahren noch nicht durchlaufen, er muss von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

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