Bundesbauminsterin Barbara Hendricks bei der Immobilienkonferenz Quo vadis in Berlin. Bild: Feldhaus

Barbara Hendirks – Bundesbauministerin kritisiert Entwurf der Mietrechtsreform II – Sonder-AfA nur mit Höchstmiete?

Bau- und Umweltministerin Barbara Hendricks kritisierte auf der Immobilienkonferenz Quo vadis in Berlin den Entwurf der Mietrechtsreform II des Bundesjustizministers Heiko Maas. Sie befürchtet eine „Entwertung des Bestandes“. Neu ist ihre Überlegung, die Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen mit einer Höchstmiete zu verknüpfen.

Wie 2015 stellte sich Bundesbauministerin Barbara Hendricks im Rahmen der Immobilienkonferenz Quo vadis im Berliner Adlon-Hotel auch in diesem Jahr den 350 Spitzenvertretern der deutschen Immobilienwirtschaft. Im Gespräch mit Moderator Karsten Trompetter wies sie zunächst die Kritik an der Nichtaussetzung der EnEV 2016 zurück.

Die Energiezukunft ist elektrisch

„Jeder Bauantrag hatte die EnEV 2016 bereits integriert. Da wäre es unsinnig gewesen, sie für Neubauten auszusetzen.“ Auf den Hinweis, die EnEV 2016 führe zu 8% höheren Kosten bei einer Energieeinsparung von nur 0,02%, zeigte sie sich visionär entspannt.
„Unsere Zukunft wird durch erneuerbare Energien elektrisch sein – sowohl in punkto Verkehr wie bei Immobilien. Da könnten Sie sogar mit ungedämmten Häusern leben.“ Sie bedauerte, dass das Ziel der Warmmietenneutralität bei der energetischen Sanierung aktuell meist nicht erreicht werde.

Verschärftes Mietrecht kontraproduktiv

Trompetter sprach den Entwurf ihres Ministeriums zur Sonder-AfA an, der es in angespannten Wohnungsmärkten erlauben würde, in den ersten drei Jahren bis zu 35% der Investitionen abzuschreiben. Leider werde dieser für die Motivation der Wohnungswirtschaft zielführende Vorschlag durch den Entwurf zur Mietrechtsreform II konterkariert, das von Heiko Maas, Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, vorgelegt wurde.
In diesem Reformpaket ist u.a. die Absenkung der Modernisierungsumlage von 11% auf 8% enthalten sowie die Erweiterung des Bezugszeitraums für die Ermittlung des Mietenspiegels von vier auf zehn Jahre. Hendricks erwiderte überraschend deutlich, sie „sehe beim Mietrechtspaket II tatsächlich die Gefahr einer Entwertung des Bestandes. Das werden wir im Gesetzgebungsverfahren noch fein austarieren müssen.“

Essig in den Wein

Essig in den Wein kippte sie jedoch auch bei der Sonder-AfA. „Hier werden wir noch über eine Höchstmiete nachdenken.“ Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher des Ministeriums, die Zielstellung sei, „dass in den Ballungsgebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt in Zukunft mehr bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stehen. Dabei wird natürlich auch die Idee erörtert, die steuerliche Förderung davon abhängig zu machen, dass die geförderten Wohnungen nur zu angemessenen Preisen vermietet werden.“ Das sei jedoch sehr sorgfältig abzuwägen, um zu verhindern, „dass der Anreiz zum Bau der dringend benötigten Wohnungen verloren geht.“

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