Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 4. Oktober 2016 entschieden, dass die Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 11d Abs. 1 EStDV auf die vom Schenker getragenen Herstellungs-/Anschaffungskosten vorgenommen werden kann, wenn dem Steuerpflichtigen eine der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dienende Eigentumswohnung mittelbar geschenkt wird.
Im Streitfall erwarb die Klägerin in zeitlicher Nähe mit der Schenkung von Geldbeträgen durch beide Elternteile eine Eigentumswohnung, wobei die Schenkung unter der Bedingung des Erwerbs der Eigentumswohnung erfolgte. Die Klägerin erzielte mit der Wohnung Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und machte im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung Abschreibungen für das Gebäude sowie für das erworbene Inventar geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung der Abschreibungen mit der Begründung ab, dass die Bemessungsgrundlage für die AfA um die mit dem Kauf der Eigentumswohnung zeitlich und sachlich zusammenhängenden Schenkungsbeträge zu kürzen sei.
Grundsätzlich sind die Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Wege der AfA abzusetzen. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern des Privatvermögens mangelt es dem Steuerpflichtigen an Anschaffungskosten. Die AfA ermittelt sich in diesem Fall nach den fortgeführten Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers und dem von diesem zugrunde gelegten Abschreibungsprozentsatz (§ 11d EStDV). Voraussetzung ist, dass der Beschenkte den Tatbestand der Vermietung des Rechtsvorgängers fortführt. Ein unentgeltlicher Erwerb liegt auch bei einer sog. mittelbaren Grundstücksschenkung vor. Zwischen der Klägerin und deren Eltern hat eine solche mittelbare Grundstücksschenkung stattgefunden, da der Gegenstand der Schenkung nicht die Geldbeträge sondern die Eigentumswohnung war. Es könne unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht von Belang sein, ob der Schenker das Grundstück selbst oder einen für den Erwerb des Grundstücks zweckgebundenen Geldbetrag verschenkt.
– von Jens Scharfenberg, MÖHRLE HAPP LUTHER
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