2017 wurden im dritten Jahr in Folge über 3.000 geförderte Neubauwohnungen bewilligt. Foto: Feldhaus

Bilanz der Wohnraumförderung 2017: Hamburg bei Sozialwohnungen bundesweit vorn

Hamburg liegt bei Ausweisung und Bau von Sozialwohnungen deutschlandweit vorn. Die Bilanz der Wohnraumförderung in Hamburg summiert für 2017 insgesamt 4.683 bewilligte Belegungs- und/oder Mietpreisbindungen bei Neubau, Modernisierung und Ankauf von Belegungsbindungen. Derweil diskutiert das Bündnis für das Wohnen über längere Bindungsfristen.

Werden in den nächsten 12 Jahren jährlich im Mittel 3.900 Belegungs- und Mietpreisbindungen realisiert, gelingt es Hamburg, die Zahl von aktuell gut 83.000 Sozialwohnungen bis 2030 zu halten. Mit 128 bewilligten Sozialwohnungen je 100.000 Einwohner lag Hamburg 2016 im Vergleich der Bundesländer weit vorn. Berlin (65) folgte auf Rang 2, Nordrhein-Westfalen (52) auf dem Bronze-Platz.

Weniger Flüchtlingsunterkünfte bewilligt

Im vergangenen Jahr zählte die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) sogar insgesamt 4.683 bewilligte Bindungen. Dazu zählen 2.644 Bewilligungen für Neubauwohnungen im 1. Förderweg, 511 für den 2. Förderweg, 1.366 Modernisierungen mit Belegungsbindung, 114 Ankäufe von Belegungsbindungen sowie 38 barrierefreie Umbauten von Mietwohnungen mit Belegungsbindung. Mit dem Niveau der Neubaubewilligungen von rund 3.300 erreicht Hamburg etwa das Niveau von 2016 – allerdings entfielen 2015 und 2016 jeweils etwa 1.000 Bewilligen auf Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen. 2017 ist dieser Anteil auf 138 Wohneinheiten geschrumpft.

Finanzielle Grenzen der Stadt erreicht

Mit einem jährlichen Nettoeinkommen von bis zu 36.600 Euro erfüllte eine vierköpfige Familie 2017 die Förderungsvoraussetzungen für eine Wohnung im 1. Förderweg (2017: Anfangsmiete: 6,40 Euro/m2). Um eine im 2. Förderweg geförderte Wohnung (8,50 Euro/m2) beziehen zu können, durfte das Einkommen nicht höher sein, als 45.120 Euro. Obwohl die Zahl der Familien bei diesen Einkommensgrenzen deutlich höher liegt, als die Zahl der vorhandenen Sozialwohnungen, machte Dorothee Stapelfeldt bei der Vorstellung der Wohnraumförderungsbilanz deutlich, dass nicht mehr, als die aktuell im Bündnis für das Wohnen vereinbarten 3.000 Wohneinheiten jährlich gebaut werden sollen. „Die Förderung ist eine gewaltige Kraftanstrengung für die Stadt“, so die Stadtentwicklungssenatorin und verwies auf die 167,5 Mio. Euro, die 2017 als Zins- und Verlustausgleich an die Vermieter geflossen sind sowie die 250 Mio. Euro Förderbarwert, die 2018 als Förderbarwert zur Verfügung stehen – ähnlich wie 2017. Gegenüber dem vergangenen Jahr werden zudem die Eingangsmieten um je 10 Cent/m2 auf 6,50 Euro und 8,60 Euro erhöht, wie Ralf Sommer ausführte, der Vorstandsvorsitzende der IFB Hamburg.

Bündnis spricht über längere Bindungsfristen

Es gebe keinen Rechtsanspruch auf eine geförderte Wohnung, stellte Stapelfeldt klar. „Wir sind aber im Bündnis für das Wohnen im Gespräch über längere Bindungsfristen.“ Während aktuell zahlreiche Bindungen aus dem Bauboom der Nachwendezeit in den 1990er Jahren mit einer Bindungsfrist von 30 Jahren auslaufen, liegen die Fristen heute in der Regel bei 15 Jahren. Einen Versuchsballon mit einer Bindungsfrist von nur fünf Jahren startete die Stadt Hamburg mit zwei Projekten im Baugebiet Vogelkamp in Neugraben-Fischbek und am Bramfelder Dorfgraben. Hier entstehen rund 200 Wohnungen, deren frei finanzierte Miete nicht über 8 Euro/m2 liegen darf. „Wir werden auf jeden Fall weitere dieser Projekte auf den Weg bringen“, betonte Stapelfeldt. Eine Quote für 8-Euro-Wohnungen allerdings werde es nicht geben. Etwas überrascht zeigte sich Stapelfeldt von dem oft vorgetragenen Argument der Wohnungswirtschaft, dass künstlich verbilligte, frei finanzierte Wohnungen – etwa durch Mietpreisbremse oder als 8-Euro-Wohnung – an die solventesten Mietinteressenten gehen und nicht an diejenigen, die sie am dringendsten brauchen. „Das ist so noch nicht an mich herangetragen worden. Aber ich werde es beim nächsten Bündnistreffen ansprechen.“

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