Die Länderfinanzminister brachten Anfang Juni einen Gesetzentwurf für eine Reform der Grundsteuer ein. Diesen kommentierte der Präsident des Bundes der Steuerzahler Reiner Holznagel in einer Pressemitteilung vom 3. Juni 2016 mit den Worten: „Gut gemeint, aber schlecht gemacht“.

Die aktuelle Grundsteuer basiert auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Bei den westdeutschen Bun-desländern stammen die Werte aus dem Jahr 1964, und bei den ostdeutschen Bundesländern stammen die Werte aus dem Jahr 1935. Derzeit ist die Wertermittlung für Neu- oder Ausbauten schwierig und für betroffene Steuerzahler nicht transparent.
Das nun von den Bundesländern entwickelte Berechnungsmodell wird nicht unkomplizierter. Insbesondere durch die Einbeziehung von Faktoren wie Dachformen, Unterkellerungen und Alter von Gebäuden als wichtige Merkmale zur Ermittlung bleibt die Berechnung kompliziert.
Dazu merkte Holznagel an, dass einige von den zuvor diskutierten Reformmodellen mit wenigen aufwendig zu ermittelnden Daten eine gute Steuerbasis geboten hätten. Eine mögliche Mehrbelastung mit Grundsteuer von Eigentümern und Mietern sieht er als kritisch an. Der Staat trägt durch die Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sowie zahlreiche Bauvorschriften dazu bei, dass Wohnen in Deutschland bereits teuer genug ist.
Zwar sieht die geplante Reform nach Aussagen aus der Politik eine Mehrbelastung nicht vor. Allerdings wird es durch die Neubewertung zu Veränderungen kommen. Derzeit kann noch nicht ermittelt werden, wer mehr und wer weniger belastet wird. Dennoch warnte der bayrische Finanzminister Markus Söder (CSU) vor einer Erhöhung bei der Grundsteuer in weiten Teilen Bayerns.
Ebenfalls kritisch sieht der Finanzsenator von Hamburg Peter Tschentscher (SPD) die derzeit geplante Neubewertung. Er geht insbesondere von einer Mehrbelastung in Metropolregionen wie Hamburg oder München aus.
Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr beginnen. Da rund 35 Millionen Grundstücke betroffen sind, ist der Stichtag für die geplanten Neubewertungen zum 1. Januar 2022 angesetzt. Somit werden Grundstückseigentümer frühestens im Jahr 2022 die ersten neuen Bewertungsbescheide erhalten. Zahlungen auf Basis dieser neuermittelten Werte werden voraussichtlich erst im Jahr 2027 erfolgen.
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