Steuern

Große Koalition – Steuerliche Änderungen auch im Immobilienbereich

Die CDU/CSU und die SPD haben sich am 7. Februar 2018 auf einen Koalitionsvertrag für eine neue Große Koalition geeinigt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Änderungen im Immobilienbereich. – von Jens Scharfenberg, Möhrle Happ Luther

Sonderabschreibung

Durch die Einführung einer bis zum Ende des Jahres 2021 befristeten Sonderabschreibung sollen steuerliche Anreize für den freifinanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment geschaffen werden. Die Sonderabschreibung soll zusätzlich zur linearen Abschreibung über vier Jahre fünf Prozent pro Jahr betragen. 2020/21 sollen 2 Mrd. Euro in den sozialen Wohnungsbau fließen.

Baukindergeld

Die Eigentumsbildung für Familien bei erstmaligen Erwerb von Neubau oder Bestand soll durch die Einführung eines Baukindergeldes gefördert werden. Das Baukindergeld i. H. v. EUR 1.200 pro Kind und pro Jahr soll über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt werden. Allerdings soll es auf eine Einkommensgrenze von EUR 75.000 zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich EUR 15.000 pro Kind beschränkt werden.

Grundsteuer

Zurzeit beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der derzeitigen Regelung der Grundsteuer und wird voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2018 über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer entscheiden. Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle. Daher soll die Grundsteuer unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, der Sicherung des derzeitigen Aufkommens sowie unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu geregelt werden. Zusätzlich wird eine neue Grundsteuer C geplant, um die Verfügbarmachung von bebaubaren Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern. Ganz neu ist die Grundsteuer C nicht, da es bereits in den Jahren 1961 und 1962 eine Grundsteuer C (sogenannte Baulandsteuer) gegeben hat. Zudem soll die Erstzugriffsoption der Kommunen auf Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) auf alle entbehrlichen Liegenschaften des Bundes ausgedehnt werden.

Grunderwerbsteuer

Durch eine effektive und rechtssichere gesetzliche Regelung soll die „missbräuchliche“ Steuergestaltung bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals beendet werden. Außerdem soll die Einführung eines Freibetrags für den erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien bei der Grunderwerbsteuer geprüft werden.

Mietreform

Der Bindungszeitraum für einen qualifizierten Mietspiegel soll von zwei auf drei Jahre verlängert und der Betrachtungszeitraum über die letzten vier Jahre hinaus erweitert werden. Die Mietpreisbremse wird 2018 evaluiert. Verschärft wird sie durch eine Auskunftspflicht des Vermieters zur Vormiete. Die Modernisierungsumlage soll von 11 % auf 8 % sinken und der daraus folgende Mietanstieg maximal 3 Euro/m2 in sechs Jahren betragen.

Gebäudesanierung

Die energetische Gebäudesanierung soll steuerlich gefördert werden – alternativ bezuschusst. Zudem ist geplant, „die Vorschriften der Energieeinsparverordnung, des Energieeinspargesetzes und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes in einem modernen Gebäudeenergiegesetz zusammenführen“.

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