
Der Finanzausschuss hat am 27. April 2016 die ursprüngliche Beschlussfassung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus abgesetzt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD erklärten, dass es noch Beratungsbedarf gebe. Die SPD-Fraktion gab an, dass es noch Beratungsbedarf bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten und den Möglichkeiten der Nachverdichtung in bereits bebauten Gebieten gebe. Zudem würde es an einer Begrenzung der Mietpreise für die geförderten Objekte fehlen.
Die CDU/CSU-Fraktion sprach von der Komplexität des Themas. Sie bekräftige das Ziel, den Wohnungsbau zu fördern. Dem Vernehmen nach ist ein wesentlicher Streitpunkt zwischen den Gesprächspartnern im Finanzausschuss die Frage, ob die Sonder-AfA nur gewährt werden soll, wenn die Mieten nicht höher sind als die Mieten gem. Mietpreisbremse.
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