NAPE – Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen zunächst gescheitert

Im Dezember 2014 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) veröffentlicht. Zu dessen zentralen Sofortmaßnahmen zählen u.a. die Erhöhung des Fördervolumens für die Gebäudesanierung sowie die Einführung einer von Bund und Ländern getragenen steuerlichen Förderung von Effizienzmaßnahmen im Gebäudesektor. Die steuerliche Förderung sollte über 10 Jahre unabhängig vom Jahreseinkommen durch Abzug von der Einkommensteuerschuld erfolgen. Gefördert werden sollten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme in Wohngebäuden. Zur Umsetzung sollten planmäßig kurzfristig Gespräche der Bundesregierung mit den Ländern geführt werden, sodass bis spätestens Ende Februar 2015 eine finale Entscheidung getroffen werden kann.

Der geplante milliardenschwere Steuerbonus mit einem Fördervolumen von EUR 1 Mrd. für die Sanierung von Gebäuden ist nun zunächst einmal gescheitert. Der Koalitionsausschuss konnte sich nicht auf eine entsprechende Förderung für Gebäudesanierungen einigen. Laut Presseberichten seien die Verhandlungen am Widerstand Bayerns gescheitert, da die als Gegenfinanzierung geplante Änderung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen nicht akzeptiert wurde. Geplant war, dass Handwerkerleistungen nur noch oberhalb eines Sockelbetrages von EUR 300,00 als abziehbar behandelt werden. Die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen scheint nun zunächst einmal gescheitert zu sein. Abzuwarten bleibt, ob die Bundesregierung die entsprechende Förderung nun über den Bundeshaushalt realisiert.

Die Themen April 2015

  • Immobilienwirtschaft: Grunderwerbsteuer bleibt bei 4,5 %
  • Mietrecht: Schönheitsreparaturen und kein Ende
  • Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz: Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen zunächst gescheitert
  • Werbungskosten bei Leerstand: Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Generalsanierung von leerstehenden Wohnungen
  • Smart City auf der Cebit: „Digitale Reorganisation der bestehenden Stadt“
  • Novellierung der Kampfmittelverordnung: Schneller und günstiger Bauen – aber mit Risiko?

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