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Wentzel Dr. und Corona – Digitalisierung sichert Geschäftsfähigkeit

Einschränkungen beim Vertrieb von Wohneigentum möglich

Die in den letzten Jahren umgesetzte Digitalisierung der Geschäftsprozesse sorgt bei Wentzel Dr. auch in Corona-Zeiten für eine weiterhin reibungslose Geschäftstätigkeit – überwiegend vom Homeoffice aus. Während Claas Kießling für die Immobilienverwaltung wenig Beeinträchtigungen sieht, erwartet der geschäftsführende Gesellschafter beim Vertrieb von Wohneigentum durchaus (temporäre) Beeinträchtigungen.

„Als Dienstleister können wir aufgrund der weitgehenden Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse in den letzten Jahren auch vom Homeoffice aus sehr gut auf die Situation reagieren und sind durchgängig in der Lage, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten“, betont Claas Kießling, geschäftsführender Gesellschafter bei Wentzel Dr. „Wichtig ist, dass der Wirtschaftskreislauf nicht ins Stocken gerät.“ Dazu müsse man rasch neue Routinen für beeinträchtigte Teilprozesse entwickeln, wie etwa bei der Neuvermietung Alternativen zu Vorortbesichtigungen.

Rückgang beim Vertrieb von Wohneigentum

Das sieht im Bereich Vertrieb von Wohneigentum anders aus. „Vor zwei Wochen sah es noch ganz gut aus. Inzwischen allerdings werden Neuaufträge für den Vertrieb von Eigentumswohnungen verschoben. Da fehlt uns der Umsatz von Morgen.“
Auch Beurkundungstermine würden abgesagt. Durch den Einbruch am Aktienmarkt könne es bei den Käufern Einbußen beim vorgesehenen Eigenkapital geben. Zudem warten nach Kießlings Einschätzung viele potenzielle Erwerber die konjunkturelle Entwicklung ab – samt der Konsequenzen für das eigene Einkommen.

Banken bremsen bei Finanzierungen

„Doch bei einigen verschobenen Beurkundungen liegt es nicht unbedingt am Käufer, sondern an fehlenden Finanzierungszusagen.“ Tatsächlich ist aus Bankkreisen zu hören, dass aktuell der Fokus bei den Geldinstituten auf der Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen Corona-Sofort-Kredite und -Zuschüsse liegt – ergänzt um die Mittel aus dem Rettungsschirm der Stadt Hamburg.
Kießling zeigt daher Verständnis für die aktuelle Zurückhaltung der Banken – einerseits. „Andererseits sorgt die Unterbrechung des Wirtschaftskreislaufes aufgrund ausbleibender Finanzierungszusagen dafür, dass Unternehmen die staatlichen Notfallprogramme in Anspruch nehmen müssen.“

Mietmoratorium belastet einseitig die Vermieter

Auch bei der Haltung zum frisch beschlossenen „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (s. Newsletter-Artikel “Bundesrat und Bundestag beschließen Mietmoratorium“) gibt es für das Vorstandsmitglied beim BFW Nord ein einerseits-andererseits. Er begrüßt, dass Mieter den Corona-Bezug ihrer Zahlungsunfähigkeit belegen müssen und das Mietmoratorium auf zunächst drei Monate beschränkt ist – statt, wie ursprünglich geplant, sechs Monate zu gelten.
Sehr kritisch allerdings sei, dass es für die Vermieter kein Moratorium für ihre Zahlungsverpflichtungen gebe. „Wenn Mieter vorsorglich Zahlungen einstellen, dann haben insbesondere Kleinvermieter schnell ganz erhebliche Probleme.“ Auch die Vermieter von Gewerbeflächen werden massiv von Mietausfällen betroffen sein, genaues wissen wir in der zweiten Aprilwoche.

Mittelfristig kein Druck auf den Wohnungsmarkt

Die mittel- bis langfristigen Konsequenzen für den Wohnungsmarkt hält der Wentzel-Dr.-Gesellschafter insbesondere für die Metropolregionen für überschaubar. „Die Nachfrage am Mietwohnungsmarkt wird vorübergehend zurückgehen – vor allem bedingt durch die vorgeschriebenen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Aber grundsätzlich sehe ich in den Ballungsräumen keinen zunehmenden Leerstand und Druck auf die Mieten in der Breite. Der Zuzug nach Hamburg wird anhalten, daher bleibt das Wohnungsangebot auch in den nächsten Jahren knapp – trotz der erfreulichen Fertigstellungszahlen.“ Und Sachwerte – allen vorweg Immobilien – waren die Gewinner der letzten (Finanz-) Krisen.

 

 

 

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