Bavaria Quartier

Grundsteuerreform
Wohnungswirtschaft begrüßt „einfache und faire Lösung

Zum 1. Januar 2025 soll in Hamburg ein Fläche-Lage-Modell für die Grundsteuer wirksam werden. Dabei werden Wohnliegenschaften gegenüber gewerblichen Immobilien um 50% begünstigt. Die Lagedifferenzierung folgt der des Mietenspiegels, der nach guten und normalen Lagen unterscheidet.

Der rotgrüne Senat in Hamburg hat im September ein Grundsteuermodell vorgelegt, das weder dem stärker wertorientierten Bundesmodell des früheren ersten Bürgermeisters Olaf Scholz folgt, noch dem reinen Flächenmodell, mit dem Bayern reüssieren will.

„Einfluss der Bodenwertsteigerungen wird begrenzt“

„Eine neue Grundsteuer muss mehrere Kriterien erfüllen: einfach zu administrieren, klare und folgerichtige Belastungsentscheidungen, aufkommensneutral und für alle nachvollziehbar“, erklärte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). „Der Einfluss der deutlichen Bodenwertsteigerungen in Hamburg auf die Grundsteuer wird begrenzt, die Wohnlagen werden über einen Rabatt bei normalen Wohnlagen mit abgebildet.“ Im vorgestellten Entwurf des Modells werden Äquivalenzzahlen vorgestellt, die das Äquivalent von Kosten und Nutzen der kommunalen Infrastruktur spiegeln sollen, die nicht durch Beiträge, Gebühren oder andere Steuerarten abgedeckt werden. Für Grundstücke liegt die Äquivalenzzahl bei 0,02 Euro/m2 und für Gebäudeflächen bei 0,4 Euro/m2.

50% Abschlag für Wohnliegenschaften und zusätzlich 25% für normale Wohnlagen

Zur Förderung und Entlastung des Wohnungsbaus gibt es für Wohnliegenschaften einen Rabatt von 50%. Zwischen den Wohnliegenschaften wird noch einmal nach guten und normalen Lagen differenziert, wobei es für die normalen Lagen – in denen Zweidrittel aller Hamburger Wohnungen liegen – einen Abschlag von 25% gegenüber den guten Lagen gibt. Dabei kann auf die 2017 für den Mietenspiegel aktualisierte Lagenkarte zurückgegriffen werden. Um mit Blick auf die bis dato jährlich 500 Mio. Euro Grundsteuer eine Aufkommensneutralität zu erreichen, ist der Hebesatz im Gesetzentwurf von aktuell 540% auf 1.000% angehoben worden. Der Hebesatz könne im Ergebnis aber noch höher liegen, so Dressel. Nach diesem Modell sieht eine Beispielrechnung für ein 2.000 m2 großes Mehrfamilienhaus auf einem 1.500 m2 großen Grundstück in normaler Lage vereinfacht wie folgt aus: 1.500 x 0,02 = 30. 2.000 x 0,4 = 800. 830 x 0,75 = 622,50 x 1.000% = 6.225 Euro Grundsteuer.

Verbände sind „positiv überrascht“

Im Bündnis für das Wohnen hat Dressel das Modell bereits vorgestellt – und positive Reaktionen geerntet. Sönke Struck, Vorstandsvorsitzender des BFW Nord, erklärte, er sei „positiv überrascht. Das ist nicht nur eine einfache, sondern auch faire Lösung.“ Dem schloss sich Andreas Breitner, Direktor des VNW, an. Hamburg gelte beim Wohnungsbau bundesweit als Vorbild. „Diesem Ruf wird die Hansestadt auch bei der Grundsteuerreform gerecht. Der Hamburger Weg ist klug, einfach und überzeugend.“ Und damit ganz anders, als das im Oktober 2019 beschlossene Bundesmodell.

Das Gesetzgebungsverfahren startet im Herbst. Anfang kommenden Jahres soll in der Bürgerschaft über das Gesetz abgestimmt werden.

Ähnliche/Empfohlene Artikel