Der Senat und der Bezirk Eimsbüttel wollen den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung im nördlichen und mittleren Eimsbüttel, in Hoheluft-West sowie im südlichen Bereich von Stellingen prüfen. 2017 kann der Bezirk darüber entscheiden.
„Unser Ziel ist es, die gewachsene Bevölkerungsstruktur in den betroffenen Stadtteilen zu erhalten, damit Eimsbüttel ein vielseitiger und für alle Bevölkerungsschichten attraktiver und erschwinglicher Bezirk bleibt“, begründet Bezirksamtsleiter Thorsten Sevecke die angekündigte Prüfung zum Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung.
Eigentumswohnungen seit 2009 um über 60% teurer
Nach seinem Eindruck lockt die citynahe Lage, der Altbaubestand und die vielfältige Gastronomie- und Kulturszene zunehmend einkommensstarke Einwohner in die genannten Stadtteile. Der Untersuchungsraum umfasst 37.000 Wohnungen mit etwa 63.000 Einwohnern. Bei der Neuvermietung werden inzwischen Preise von 12 Euro/m2 und mehr erreicht. Eigentumswohnungen im Bestand kosteten 2015 nach Zahlen des Gutachterausschusses in Stellingen gut 3.100 Euro/m2 und in Eimsbüttel und Hoheluft-West um die 4.000 Euro/m2 – zwischen 60% und 80% mehr als 2009.
Ab dem Herbst sollen 1.800 Haushalte befragt werden, um festzustellen, ob durch steigende Preise und Mieten die Gefahr einer Verdrängung weniger solventer Bevölkerungsschichten akut ist. Wenn sich dieser Eindruck aus der wissenschaftlichen Prüfung bis zum Sommer 2017 erhärten lässt, kann der Bezirk Eimsbüttel den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung für Eimsbüttel, Hoheluft-West und Stellingen-Süd beschließen.
Luxusmodernisierungen und Aufteilungen können verboten werden
In der Konsequenz können Luxusmodernisierungen, der Abriss von Wohngebäuden sowie die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen oder Gewerbeflächen seitens des Bezirks untersagt werden. Auch bereits während des Prüfungszeitraums kann der Bezirk entsprechende Aktivitäten für bis zu einem Jahr zurückstellen.
Hamburgweit werden etwa 100.000 Wohnungen (etwa 10% des Hamburger Wohnungsbestandes) mit rund 200.000 Einwohnern (11% der Bevölkerung) von der Sozialen Erhaltungsverordnung erfasst.