Die Nachbarschaft von Wohnen und Arbeiten, wie in der Hafencity, soll durch die Kategorie „Urbane Gebiete“ erleichtert werden. Bild: Feldhaus

„Urbanes Gebiet“ wird vorbereitet – Wohnen mit mehr Lärm und Gewerbe möglich

Von Bundesbauministerin Barbara Hendricks wird die neue Baugebietskategorie Urbanes Gebiet vorbereitet, die den Bau von Wohnungen in Ballungsräumen erleichtern soll. Die Initiative, die von Hamburg unterstützt wird, zielt auf eine dichte Bebauung nahe Gewerbe mit höheren Lärmtoleranzen.

Die Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ (Kürzel: MU) soll die Lücke zwischen Mischgebiet (MI) und Gewerbegebiet (GE) schließen. Im Gesetzentwurf heißt es: „Urbane Gebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben sowie sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen in kleinräumiger Nutzungsmischung, soweit diese Betriebe und Einrichtungen die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.“

Flächenschonende Siedlungsplanung

Damit soll eine flächenschonende Siedlungsplanung in verdichteten Gebieten möglich werden. Geplant ist eine GFZ (Geschossflächenzahl) von 3,0 (wie in Kerngebieten (MK)), eine GRZ (Grundflächenzahl) von 0,6 (MK: 1,0), eine Lärmbelastung von 63 dB(A) tags und 48 dB(A) nachts (MI: 60/45 / GE: 65/50).
Messpunkt soll weiterhin 50 cm vor dem Fenster des vom Lärm am stärksten betroffenen Raumes sein. Also anders, als beim Hafencityfenster. Bei dieser Sonderkonstruktion, die auch im geöffneten Zustand stark lärmmindernd wirkt, wird in Hamburg eine Messung im Raum erlaubt.

Über 70% Wohnfläche

In MU sind Wohngebäude mit geringem Gewerbeanteil geplant. Ohne, dass es bereits definiert ist, wird ein Anteil von 70% bis 80% Wohnfläche erwartet. Eher ausnahmsweise dürfen auch Wohngebäude ohne Gewerbeflächen entstehen. Großflächiger Einzelhandel über 800 m2 ist nicht möglich. Und auch reine Büro- und Geschäftsgebäude sind nicht gewünscht.

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