Ab sofort werden Zuschüsse für Sozialwohnungen mit mindestens 20 Jahren Bindungsfrist gewährt.

Wohnungsbauförderung: Sozialwohnungen werden ab sofort mit mehr Zuschüssen gefördert

Der rotgrüne Senat hat die Mindestbindungsfrist für Sozialwohnungen zum 1. Januar 2019 von 15 auf 20 Jahre erhöht. Nun wird die damit verbundene Förderung durch mehr Zuschüsse vorgezogen. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen verweist auf das große Interesse der Investoren.

Bereits seit November wird von der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) die stärker zuschussgeprägte Förderung von Sozialwohnungen angeboten, die mit der Verlängerung der Mindestbindungsfrist von 15 auf 20 Jahre eigentlich erst zum 1. Januar 2019 erfolgen sollte. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) begründet die Entscheidung mit „dem großen Interesse an den verbesserten Förderbedingungen seitens der Investoren“.

Bis zu 4.500 Euro Zuschuss je Wohnung

Konkret profitieren Investoren, die Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen von mindestens 20 Jahren bauen. Sie erhalten zusätzlich einen Zuschuss von 1.000 Euro je Wohnung. Dieser Zuschuss erhöht sich auf 1.500 Euro, wenn eine mindestens 30jährige Bindung gewählt wird. 2.000 Euro Zuschuss sind es, wenn der Zuschuss am Ende der Laufzeit von 20 Jahren ausgezahlt wird, und 4.500 Euro am Ende einer mindestens 30jährigen Bindungsfrist.
Für den Bau von Aufzügen wird der Zuschuss für die ersten drei Stationen von 20.000 auf 22.400 Euro erhöht und für die weiteren Stationen von je 5.000 auf 5.600 Euro.
Die Förderung von Fahrradstellplätzen wird von Darlehen auf Zuschüsse umgestellt, um die Umlage auf die Miete zu verhindern. Jeder Stellplatz im Gebäude wird mit 500 Euro bezuschusst, 250 Euro sind es, wenn der Stellplatz im individuellen Kellerraum entsteht.

Höhere Zuschüsse für kleine Wohnungen

Ein großes Manko für Hamburger mit geringem Einkommen oder Transferleistungsbezieher ist der Mangel an kleinformatigem Wohnraum. Daher wird ab sofort der pauschale Zuschuss für Wohnungen mit einer Wohnfläche von 30 bis 45 m2 um 1.000 Euro angehoben. Bauvorhaben ausschließlich mit Ein- bis Zweizimmerwohnungen und daher mit einer geringen durchschnittlichen Wohnungsgröße außerhalb des regulären Wohnungsmixes der Wohnraumförderung erhalten einen Zuschuss von 75 Euro/m2 bei Wohnungen zwischen 47,5 bis 52,5 m2 Wohnfläche, von 100 Euro/m2 (37,5 bis 47,5 m2) oder 125 Euro/m2 (30 bis 37,5 m2).
„Aktuell gibt es in unserer Stadt über 80.000 Sozialwohnungen“, erklärte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt. „Diesen Stand wollen wir langfristig sichern und ausbauen.“

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