Wer künftig privaten Wohnraum in Hamburg über Online-Plattformen wie Airbnb anbietet, muss sich registrieren lassen und wird dem Finanzamt gemeldet. Zudem darf er den Wohnraum nicht mehr, als zwei Monate jährlich untervermieten. Verstöße werden mit bis zu 500.000 Euro geahndet. Im Oktober hat die Hamburger Bürgerschaft mit den Stimmen fast aller Fraktionen – FDP ausgenommen – die Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes beschlossen. Damit privater Wohnraum – gegebenenfalls sogar mit öffentlichen Mitteln gefördert – durch Zweckentfremdung als Feriendomizil nicht nennenswert dem Wohnungsmarkt entzogen wird, macht das novellierte Wohnraumschutzgesetz die temporäre Untervermietung an Touristen oder Geschäftsreisende ab dem Januar 2019 deutlich unattraktiver.
Vermietung maximal zwei Monate jährlich
Dazu trägt vor allem die Verkürzung der maximalen Vermietungsdauer von sechs auf zwei Monate jährlich bei. Zudem müssen sich Vermieter mit einer sogenannten Wohnraumschutznummer registrieren lassen, die sie verpflichtend bei Anzeigen und Angeboten veröffentlichen müssen. Auch Online-Plattformen und andere Medien werden verpflichtet, keine Angebote aus Hamburg ohne Wohnraumschutznummer zu veröffentlichen. Neu ist auch die Pflicht zum Führen eines Belegungskalenders samt Informationspflicht gegenüber der zuständigen Behörde. Dazu werden die registrierten Wohnungen samt Übernachtungen dem Finanzamt gemeldet, um die gewerblichen Einnahmen adäquat zu versteuern. Für Verstöße wurde das Bußgeld von maximal 50.000 auf 500.000 Euro erhöht.
9.000 Unterkünfte wurden 2017 über Airbnb in Hamburg angeboten
Airbnb kritisiert das Vorgehen des Senats. Die Verschärfung betreffe vor allem Hamburger Bürger, die mittels Homesharing am boomenden Tourismus teilhaben wollten. Dazu legte Airbnb eigene Statistiken zum Hamburger Markt 2017 vor. Demnach wurden im vergangenen Jahr 9.000 Unterkünfte angeboten, davon 62% ganze Häuser oder Wohnungen. Das seien nur 0,55% der insgesamt knapp 950.000 Wohneinheiten in Hamburg. Im Angebot waren zudem 37% einzelne Zimmer sowie 1% für ein gemeinsames Zimmer. 84% dieser Unterkünfte wurden weniger als 120 Nächte genutzt, je 8% 120 bis 180 Nächte sowie mehr als 180 Nächte. Die im Mittel 35jährigen blieben 3,2 Nächte im Durchschnitt.