Das neue Meldegesetz soll für Behörden und Vermieter transparent machen, wer wo lebt. Bild: Feldhaus

Wohungsverwaltung: Wohnungsgeberbestätigung zum Meldegesetz schafft viel Aufwand

Zum 1. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Mietern musste der Ein- und Auszug bestätigt werden. Zum 1. November 2016 gab es die erste Novellierung: der Auszug ins Ausland muss nicht mehr bestätigt werden. Für Dr. Claas Kießling bleibt der Aufwand für Wohnungsverwalter und Mieter jedoch hoch.

2002 war die Vermieterbestätigung von den Bundesländern ob des hohen Aufwands für die Kommunen abgeschafft worden. Zum 1. November 2015 wurde seitens des Bundes mit dem neuen Bundesmeldegesetz (BMG) die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt.

Anmelden binnen zwei Wochen – samt Wohnungsgeberbestätigung

Ziel ist, Scheinanmeldungen zu vermeiden sowie das Anmieten von Wohnungen für Betrügereien im Onlinehandel oder die Überbelegung – oft durch Schwarzarbeiter. Wer seine Anschrift jemandem zur Verfügung stellt, obwohl dieser gar nicht einzieht, kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Der Mieter hat seither die Pflicht, sich binnen zwei Wochen anzumelden und muss sich den Einzug von seinem Wohnungsgeber (Eigentümer bzw. Verwalter) bestätigen lassen. Angemeldet werden muss dabei nicht nur der Unterzeichnende des Mietvertrags, sondern alle in der Wohnung Lebenden.

Behörden waren zunächst überfordert

„Das schafft seitens der Wohnungsverwaltung viel Aufwand – und nervt zudem oft die Mieter“, erklärt Dr. Claas Kießling, geschäftsführender Gesellschafter bei Wentzel Dr. Zum Inkrafttreten des Gesetzes seien die Behörden kaum vorbereitet gewesen. Statt sich in zwei Wochen anmelden zu können, habe die behördliche Bearbeitung teilweise zwei bis sechs Monate gedauert.
Hinzu kamen Unstimmigkeiten zum Formular. „Wir haben auf Basis des Gesetzestextes ein Formular für die Wohnungsgeberbestätigung entwickelt und unseren Mietern im Rahmen unseres automatisierten Dokumentenmanagements am Tag ihres Einzugs zugeschickt. Allerdings haben einige Meldeämter unser Formular nicht akzeptiert – obwohl es wohl erst ab 2018 ein bundesweit einheitliches geben soll.“ Inzwischen sei dieses Problem jedoch gelöst.

Umständliche elektronische Bestätigung

Sehr aufwändig ist das Procedere einer elektronischen Bestätigung. Schickt der Wohnungsgeber die Bestätigung direkt an die zuständige Behörde erhält er eine ID, die er dem Mieter postalisch zusenden muss, der sie wiederum bei seiner Anmeldung anzugeben hat. Soll dem Mieter die Bestätigung zugesandt werden, gilt hier das Schriftformerfordernis – d.h., das Dokument muss unterschrieben und per Post zugeschickt werden. „Das Thema Digitalisierung ist in aller Munde. Es ist überhaupt nicht mehr zeitgemäß, eine elektronische Zustellung des Bestätigungsformulars so umständlich zu gestalten.“
Die erste Novellierung des BMG nach nur einem Jahr sorgt für den Entfall der Auszugsbescheinigung – die ohnehin nur beim Umzug in Ausland nötig war.

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