Bei einer Scheidung ist die gemeinsam genutzte Immobilie häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen: Wer darf darin wohnen bleiben? Und darf ich als Vermieterin oder Vermieter nach einer Scheidung wegen Eigenbedarf kündigen? Der Infodienst „Recht und Steuern“ der LBS hat Urteile deutscher Gerichte zu diesen Fragen zusammengestellt.
Nach Scheidung Geld zurück: Eltern klagen erfolgreich gegen Ex-Schwiegersohn
Geldgeschenke der Eltern sind im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung durchaus üblich. In einem Fall hatten Schwiegereltern einem Ehepaar einen Geldbetrag geschenkt, damit das Darlehen für einen Hauskauf abgelöst werden könne. Doch dann wurde die Ehe geschieden. Das Oberlandesgericht Bremen (Aktenzeichen 4 UF 52/15) urteilte, in solch einer Situation könne ein Anspruch auf Rückzahlung des geschenkten Geldbetrages entstehen. Denn die Grundlage für die ehebezogenen Geldzahlungen sei weggefallen.
Räumliche Trennungsabsicht erfüllt Kriterien für Eigenbedarf
Eine bevorstehende Scheidung kann Auslöser für eine Eigenbedarfskündigung sein. Wenn beide Eheleute eine räumliche Trennung anstreben, ist es möglich, eine bislang vermietete Immobilie zu beanspruchen. Das Landgericht Heidelberg (Aktenzeichen 5 S 42/12) stellte klar, dass dazu die häusliche Gemeinschaft nicht schon aufgelöst oder die Scheidung eingereicht sein müsse. Es genügt die ernsthafte räumliche Trennungsabsicht.
Recht auf Kündigung des Mietvertrags auch vor Scheidung
Überlässt ein Ehepartner nach einer Trennung die gemeinsam gemietete Wohnung dem anderen Partner zur alleinigen Nutzung, entstehen daraus gewisse Ansprüche. Die betroffene Person kann nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen 12 UF 170/15) verlangen, dass bereits in der Trennungsphase und nicht erst nach erfolgter Scheidung eine gemeinsame Erklärung an den Vermieter formuliert wird. In dieser wird ein Ausscheiden der Person aus dem Mietverhältnis bei der Scheidung festgelegt.
Wie muss die Zweitwohnung angegeben werden?
Manche Paare können auf ihre Zweitwohnung zurückgreifen, wenn sie eine räumliche Trennung anstreben. Ein Paar praktizierte das innerhalb einer Stadt. Die Ehefrau blieb im Einfamilienhaus, der Ehemann wechselte in eine kleinere Wohnung, die er allerdings nicht als Hauptwohnsitz anmeldete. Die Kommune zog daraufhin den Mann für die Zweitwohnungssteuer heran. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 14 A 2608/05) hatte daran nichts zu beanstanden.
Anspruch auf alleinige Nutzung der Immobilie kann verjähren
Im Zuge einer Scheidung kann jeder der Betroffenen einen Anspruch auf Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung stellen. So tat es eine Frau, die seit 16 Monaten rechtskräftig geschieden war. Sie lebte immer noch mit ihrem Ex-Ehemann im gemeinsamen Haus – er im ersten Stock, sie im Erdgeschoss. Das Oberlandesgericht Bamberg (Aktenzeichen 2 UF 154/16) lehnte diesen Antrag ab. Die Begründung: Solch ein Anspruch könne lediglich innerhalb eines Jahres nach der Scheidung geltend gemacht werden.
Mietwohnung: Wer zahlt die Kosten nach Trennung?
Wer hat eigentlich nach der Trennung und dem Auszug der einen Person aus der gemeinsamen Wohnung bis zur Kündigung die Mietkosten zu bezahlen? Das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 10 UF 16/18) stellte folgende Berechnung auf: Der in der Wohnung verbliebene Ehemann, der monatlich 800 Euro bezahlte, hätte als Single auch in einer Wohnung für 600 Euro leben können. Deswegen entstanden ihm Mehrkosten in Höhe von monatlich 200 Euro, an denen sich die Ex-Partnerin zur Hälfte beteiligen musste.
Wentzel Dr. bietet zwar keine Rechtsberatung an, aber hilft dabei, Wohnungen und Häuser im Falle der Scheidung zu vermieten oder zu verkaufen und neue Immobilien zu suchen. Die Mitarbeiterinnen und Mietarbeiter in den Wentzel Dr. HOMEs an vielen Standorten in Deutschland stehen für Sie zur Verfügung.