Hamburg verlängert Verbot Zweckentfremdung

Hamburg verlängert Verbot der Zweckentfremdung von Wohnungen um 10 Jahre

Der Hamburger Senat hat am 20.03.2018 den Erlass einer neuen Gefährdungslagenverordnung beschlossenen und damit dem Auslaufen der aktuellen Verordnung zur Zweckentfremdung von Wohnraum zum 31. März 2018 vorgegriffen.

Ziel der Verordnung ist es die sogenannte Zweckentfremdung von Wohnungen in Hamburg zu verhindern. Eigentümer dürfen damit weiterhin ohne entsprechende Ausnahmegenehmigungen Wohnungen nicht als Gewerbefläche (bspw. Büro), oder auch als Ferienwohnung vermieten. Verboten ist auch längerer Leerstand von Wohnungen. Wohnungen dürfen somit weiterhin nur überwiegend zu Wohnzwecken vermietet werden, wobei ein teilweise gewerbliche Nutzung innerhalb enger Grenzen möglich bleibt.

Diese Regelungen gelten damit in Hamburg ununterbrochen seit 1971 und werden nun um 10 Jahre bis zum 31.03.2028 verlängert. Begründet wird der Erlass mit dem im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlichen Mietniveau und Mietenanstieg, der hohen Mietbelastung der Hamburger Haushalte, der positiven Bevölkerungsprognose für Hamburg und der im Bundesvergleich niedrigen Leerstandsquote.

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