Das "Kind" Immobilie
Bei einer Scheidung

Wir unterstützen Sie gerne in dieser schwierigen Zeit und kümmern uns um Ihre Immobilie.

Vimeo

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Vimeo.
Mehr erfahren

Video laden

Was passiert mit
Unserer Immobilie

Worauf müssen Sie achten?

Scheidung = Trennung von der Immobilie?
Das muss nicht sein! So gibt es für Sie mehrere Optionen im Umgang mit ihrer Immobilie. Ein gemeinsames Haus oder eine Wohnung kann verkauft, vermietet oder auch an einen von beiden Partnern oder an ein Kind übertragen werden.

Allein 2020 gab es in Deutschland mehr als 143.000 Ehescheidungen (Quelle: Statista Research Department). Häufig verhält es sich so, dass im Trennungsjahr ein Partner in der Immobilie wohnen bleibt, besonders, wenn Kinder involviert sind. Doch wer bleibt und wer nicht? Und: Bietet sich eine solche Regelung auch als permanente Lösung an? Oder sind ein klarer Cut und damit der Verkauf der Immobilie bereits im Trennungsjahr sinnvoller?

Zu Ihrer Info: Wenn einer der beiden Partner die Immobilie im Trennungsjahr weiter nutzt, heißt das nicht zwangsläufig, dass er diese auch behält. Zwischen Nutzung und Eigentum muss klar differenziert werden. Apropos differenzieren, wer in der Immobilie bleibt, ist eine sehr individuelle Entscheidung. Gehört die Immobilie nur einem der Partner, obliegt es diesem, ob er in der Immobilie bleiben möchte oder auszieht. Gehört die Immobilie beiden zusammen, muss eine gemeinsame Einigung erfolgen.

Dabei können verschiedenste Aspekte eine Rolle spielen: Wer behält das Sorgerecht für die Kinder? Wer hätte im Fall der Fälle einen weiteren Arbeitsweg? Landen Sie mit Ihren Gesprächen in einer Sackgasse und keiner der Partner will im Trennungsjahr auf die Immobilie verzichten, bestimmt das Gericht. Das hat bei Paaren mit Kindern vor allem das Kindeswohl im Auge und verfügt in der Regel, dass die Kinder nicht aus ihrer gewohnten Umgebung entzogen werden sollen. Der Partner, bei dem die Kinder wohnen, behält daher häufig das Recht, in der Immobilie zu bleiben.

Gehört die Immobilie beiden Partnern, lautet eine mögliche Regelung, dass der in der Immobilie verbleibende Partner dem Ausziehenden eine Nutzungsentschädigung in Form von Miete überweist. Alternativ kann der in dieser Zeit entstandene Wohnwertvorteil auch beim Zugewinnausgleich berücksichtigt oder aber mit den Unterhaltszahlungen verrechnet werden. Spätestens mit dem Zugewinnausgleich müssen die Wohnverhältnisse final geklärt werden. „Wenn die Immobilie weiterhin beiden Partnern gehört, kann zum Beispiel eine Einigung auf eine dauerhafte Miete erfolgen und der ausgezogene Partner wird entsprechend ausgezahlt“, erklärt Wentzel Dr. Geschäftsführer Jovica Denadija.

Sind sich bereits im Vorfeld alle Beteiligten einig, dass die Immobilie verkauft werden soll, empfiehlt es sich, nicht bis zur Scheidung zu warten, da sich dann häufig der Zugewinnausgleich leichter gestaltet und Geld da ist, um den Partner auszuzahlen. Bitte denken Sie daran, dass Sie im Falle des Verkaufs sämtliche Dokumente nachweisen müssen, darunter Energieausweis, Grundbuchauszüge und Baupläne. Für weitere Informationen vereinbaren Sie noch heute eine persönliche Beratung.

Unsere Kompetenzen
sind Ihre Vorteile!

Wentzel Dr. zählt zu den Top 5 der Immobilienexperten für Verkauf und Vermarktung. Prozesse und Arbeitsschritte sind erprobt, nachweislich wirkungsvoll und somit die ideale Vorlage, um für Sie das beste Erbegnis zu erzielen.

360°
ganzheitliche Vermarktung
28
Standorte in ganz Deutschland
Über 30 Jahre
Immobilien­erfahrung in dieser Region

Für unsere Kunden liefern wir alles aus einer Hand. Einen 360 Grad Service.
Unsere Vermarktungsstrategie basiert dabei auf allen Kanälen, on- wie offline, am Boden wiein der Luft. Innovative Instrumente wie Drohneneinsätze schaffen ganz neue Verkaufsperspektiven.Stetige Weiterbildungen unserer Makler sind zudem die Voraussetzung, um auf veränderndeMarkttrends und Kundenbedürfnisse schnell reagieren zu können.

Kostenlos und unverbindlich
Ihre Immobilie bewerten

Eins vorweg: Unsere Immobilienbewertung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich und dabei äußerst effektiv. Denn Sie können in wenigen Schritten online den Richtwert Ihrer Immobilie ermitteln. Im Rahmen der Immobilienbewertung erhalten Sie nicht nur eine Einschätzung des aktuellen Marktwerts, sondern auch wertvolle Informationen zum Verkaufspotenzial Ihres Wohneigentums.

Sie denken konkret über den Verkauf Ihrer Immobilie nach? Dann freuen wir uns, Sie auf Wunsch weiterführend individuell zu beraten, um für Sie das bestmögliche Verkaufsergebnis zu erzielen.

Eine detaillierte Auswertung fertigen wir Ihnen jederzeit gerne nach einer Besichtigung Ihrer Immobilie vor Ort an. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Unsere Leistungen
wurden ausgezeichnet

DIA-Zert-Logo_DIN-EN-15733_transparent
qualitaetssiegel

Wentzel Dr. ist Ihr Immobilienexperte bei allen Fragen rund um Ihre Immobilien.
Ganz gleich, ob es sich um Verkauf, Vermietung oder Verwaltung geht. Wir stehen Ihnen als Partner stets zur Seite und beraten Sie sehr gerne.

Ich bin Ihre
Ansprechpartnerin

Alexandra Koch
Standortleiterin Immobilien-Expertin

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

… und stehen Ihnen bei Fragen rund um Ihre Immobilie
gerne zur Verfügung.