Telefonische Sprechzeiten für Mieter
Um unseren Service für Sie als Kunden zu verbessern, haben wir unsere telefonische Erreichbarkeit eingegrenzt – denn nur so finden wir die Zeit, auch schriftliche Anfragen in angemessener Zeit zu beantworten bzw. Aufträge abzuarbeiten.
Alternativ können Sie uns Schäden, die keine Notfälle sind, auch jederzeit online über unser Schadensformular melden. Ferner befinden sich in der Regel in den Treppenhäusern der von uns betreuten Objekte Aushänge mit den wichtigsten Notfalltelefonnummern.
Die telefonische Erreichbarkeit der Objektbetreuer:
Montags bis Freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie
Montags und Mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr
Notfalltelefonnummern außerhalb unserer Geschäftszeiten finden Sie auf unseren Aushängen in den Treppenhäusern.
Bitte nutzen Sie diese Telefonnummern nur in Notfällen und außerhalb unserer Bürozeiten.
Allgemeine Fragen und Themen im Überblick
Formelle Voraussetzung für eine Wohnungskündigung
Zum Schutze des Mieters hat die Gesetzgebung die Kündigung von Wohraummietverhältnissen an enge formelle Voraussetzungen geknüpft.
Daher müssen Kündigungen immer von allen Mietvertragspartnern unterzeichnet werden und uns auf dem Postwege zugesandt werden. Eine Kündigung vorab per E-Mail bzw. Fax zu schicken, ist gemäß der aktuellen Rechtssprechung leider weder rechtswirksam noch fristwahrend.
Bitte denken Sie auch an die Kündigung Ihres Stellplatzes, da in der Regel ein separater Stellplatzmietvertrag mit Ihnen abgeschlossen wurde.
Nutzen Sie gern unser Formular „Kündigung Wohnung”.
Allgemeine Kündigungsfristen für Wohnungsmieter
Nach der Mietrechtsreform 2001 ist die ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats für den Mieter möglich. Achtung, auch der Samstag ist ein Werktag. Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen unten eine Übersicht über die Termine für den fristgerechten Eingang der Kündigung erstellt.
Diese Kündigungsfristen gelten für alle Wohnraummietverträge, auch für die Mietverhältnisse, die bereits vor der Mietrechtsreform abgeschlossen wurden.
Beachten Sie, dass die ordentliche Kündigung für beide Vertragspartner jedoch für maximal vier Jahre ausgeschlossen sein kann. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.
Ausscheiden eines Vertragspartners
Grundsätzlich ist ein Ausscheiden eines Vertragspartners aus einem bestehenden Mietvertrag möglich. Im Interesse des verbleibenden Mietvertragspartners liegt es uns am Herzen, dass dieser sich die Wohnung mit allen finanziellen Verpflichtungen nachhaltig leisten kann.
Zu diesem Zwecke benötigen wir vom verbleibenden Vertragspartner einen Nachweis über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Hierfür benötigen wir eine ausgefüllte Selbstauskunft inklusive Anlagen (Kopie Personalausweis, aktuelle Einkommensnachweise). Ferner sollten sich die verbleibenden und die ausscheidenden Vertragsparteien über den Verbleib der Kaution geeinigt haben und uns dies schriftlich mitteilen.
Sie können hierfür auch unser Formular „Ausscheiden eines Mietvertragspartners” nutzen. Bitte berücksichtigen Sie, dass zumindest ein bestehender Mieter die Wohnung weiterhin anmietet. Sollten alle Mietvertragspartner ausscheiden, ist die Wohnung zu kündigen.
Zur mietvertraglichen Dokumentation wird nach Eingang und positiver Prüfung Ihrer Unterlagen ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.
Hinweis: Wenn ein Mietverhältnis mit mehreren Mietparteien abgeschlossen ist, kann das Mietverhältnis nicht nur von einem Vertragspartner gekündigt werden. Es ist daher der oben beschriebene Weg einzuhalten.
Wechsel eines Vertragspartners
Grundsätzlich ist ein Wechsel eines Vertragspartners in einem bestehenden Mietvertrag möglich. Im Interesse der verbleibenden Mietvertragspartner liegt es uns am Herzen, dass diese sich die Wohnung mit allen finanziellen Verpflichtungen nachhaltig leisten können.
Hierfür benötigen wir von den zukünftigen sowie den verbleibenden Vertragspartnern einen Nachweis über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Wir benötigen eine ausgefüllte Selbstauskunft inklusive Anlagen (aktuelle Einkommensnachweise und SCHUFA-Auskünfte aller zukünftigen Vertragspartner).
Sie können auch unser Formular “Wechsel eines Mietvertragspartners” nutzen.
Zur mietvertraglichen Dokumentation wird nach Eingang und positiver Prüfung Ihrer Unterlagen ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.
Vorzeitiger Auszugswunsch
Sollten Sie den Wunsch haben, für Ihre gekündigte Wohnung vorzeitig einen Nachmieter zu finden, so haben wir hier einige wichtige Hinweise zu diesem Thema zusammengefasst:
Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach langjähriger gefestigter Rechtsprechung kein Anspruch auf die Abkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten bzw. Verkürzung der Mietzeit bei noch laufendem Kündigungsausschluss, sei es durch Stellung von Nachmietern oder in anderer Form, gibt. (LG Hamburg FFW 1975,390, LG Flensburg WuM 1976,161, LG Mannheim Justiz 1977,421, LG Berlin WuM 1979,77 etc.)
Grundsätzlich haben wir jedoch Verständnis für Ihren Wunsch und wollen eine ggfs. entstehende doppelte Mietbelastung so kurz wie möglich halten. Damit wir gemeinsam schnellstmöglich einen Nachmieter finden, aber auch eine qualifizierte Neuvermietung durchführen können, bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:
Zunächst benötigen wir von Ihnen eine rechtswirksame Kündigung, die Sie in jedem Fall von uns auch schriftlich bestätigt bekommen. Diese muss die Schriftformerfordernis von § 568 BGB erfüllen. Sie muss also im Original von allen Mietvertragsparteien unterschrieben, oder andernfalls mit beiliegender Originalvollmacht für die vertretenden Mieter, bei uns eingehen.
Weiterhin ist eine Vorabnahme der Wohnung durch unsere Immobilienverwaltung notwendig, damit die neuen Mietkonditionen für die Wohnung und ggfs. notwendige Modernisierungsmaßnahmen festgelegt werden können. Aus diesem Grund ist eine Neuvermietung mit einem Mietbeginn innerhalb der ersten vier Wochen nach Eingang der Kündigung nicht möglich.
Fordern Sie von unserer Vermietungsabteilung (oder über unsere Homepage) ein Vermietungsexposé mit den neuen Mietkonditionen ab. Dann gibt es später keine Absagen von Nachmietern, weil diesen die neuen Konditionen, bspw. eine Staffelmiete, unbekannt waren.
Letzten Endes benötigen wir Ihre aktive Unterstützung bei der Durchführung von Besichtigungsterminen mit Mietinteressenten.
Wenn ein Mietinteressent vorhanden ist und seine vollständige Mieterselbstauskunft inkl. aller Anlagen eingereicht hat, gibt es noch folgendes zu berücksichtigen:
Um die Unterlagen des Mietinteressenten zu prüfen, die Mietverträge zu erstellen und vom Mietinteressenten die Unterschriften einzuholen sowie eine qualifizierte Übergabe der Wohnung vorzubereiten, benötigen wir etwas Zeit. Aus diesem Grund ist eine Neuvermietung mit Mietbeginn innerhalb zwei Wochen nach Zusage nicht möglich.
Wir benötigen eine schriftliche Zustimmung zur vorzeitigen Neuvermietung, welche aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts von allen Mietvertragsparteien persönlich bei uns im Büro/im Hausmeisterbüro unterzeichnet werden muss.
Die vorzeitige Neuvermietung bleibt – trotz Zusage des Nachmieters – unverbindlich, bis dieser den Mietervertrag unterschrieben hat. Das Risiko, dass der Nachmieter noch kurzfristig absagt und Sie bis zum Vertragsende die Miete zahlen müssen, können wir Ihnen leider nicht auf Kosten des Vermieters abnehmen.
Die Rolle des Vorbesichtigungs-/Vorabnahmetermins
Dieser Termin wird in der Regel von einem kaufmännischen Mitarbeiter der Firma Wentzel Dr. bzw. einem beauftragten Hausmeister durchgeführt und dient der Bestandsaufnahme der Wohnung. Für Sie als Mieter hat dieses Treffen den Vorteil, dass Sie frühzeitig seitens des Vermieters mögliche Verpflichtungen aufgegeben bekommen, die mit Ihrem Auszug verbunden sein können (z. B. Schönheitsreparaturen).
Für den Vermieter dient dieser Termin des Weiteren zur ersten Einschätzung des Wohnungszustands, ob die Wohnung in diesem Zustand neuvermietet werden kann oder ob eine Wohnungsmodernisierung erforderlich ist.
Für beiden Seiten ist es daher sinnvoll, diesen Termin in den ersten vier Wochen nach Eingang der Kündigung vorzunehmen.
Auszahlung der Kaution
In der Regel werden die Kautionen innerhalb von zwölf Wochen nach Vertragsende abgerechnet. In Einzelfällen kann es jedoch sein, dass die Kaution erst innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten abgerechnet wird.
Neben der Auszahlung des Guthabens erhalten Sie von uns ein separates Schreiben, in dem Sie die Kautionsabrechnung nachvollziehen können.
Für eine reibungslose Kautionsauszahlung benötigen wir Ihre aktuelle Bankverbindung. Es ist daher sinnvoll, uns diese bereits mit der Kündigung bekanntzugeben.
Was ist ein Kautionseinbehalt?
Kautionseinbehalte werden von uns in zwei Fällen vorgenommen:
Zum Einen prüfen wir, ob in den noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen mit einer Nachzahlung zu rechnen ist und kalkulieren einen Einbehalt für diese Nebenkostenabrechnungen.
Nach Erstellung der für Sie letzten Abrechnung wird dieser Kautionseinbehalt mit dem Abrechnungsergebnis verrechnet und ein mögliches Guthaben wird Ihnen ausgezahlt.
Zum Anderen gibt es noch den Kautionseinbehalt für noch offene Mietforderungen und Verpflichtungen, die aus dem Wohnungsabnahmetermin bzw. der Mietzeit hervorgehen und trotz Nachfrist zur Mängelbeseitigung nicht beseitigt wurden.
Sie sind ein ehemaliger Mieter und möchten zeitnah ihre Nebenkostenabrechnung?
Leider ist es uns nicht möglich, für einzelne Mietparteien, die innerhalb eines Jahres ausgezogen sind, eine zeitnahe separate Abrechnung zu erstellen, da die Kosten für das jeweilige Grundstück erst nach der gesamten Abrechnungsperiode feststehen und somit erst dann die Nebenkosten zeitanteilig auf ausgezogene Mieter umgelegt werden können.
Auch für Sie als ausgezogener Mieter kann Ihnen die Nebenkostenabrechnung daher erst innerhalb des Folgejahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zugehen.
Nach Erstellung der für Sie letzten Abrechnung wird dieser Kautionseinbehalt mit dem Abrechnungsergebnis verrechnet und ein mögliches Guthaben wird Ihnen ausgezahlt.
Zum Anderen gibt es noch den Kautionseinbehalt für noch offene Mietforderungen und Verpflichtungen, die aus dem Wohnungsabnahmetermin bzw. der Mietzeit hervorgehen und trotz Nachfrist zur Mängelbeseitigung nicht beseitigt wurden.
Wohin mit dem Sperrmüll?
Sperrmüll ist kein Hausmüll und darf daher nicht in den Restmülltonnen der Objekte entsorgt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit Sperrmüll kostenfrei oder kostengünstig in den Recyclinghöfen der kommunalen Entsorgungsbetrieben abgeben zu können. Ferner bieten die Entsorgungsbetriebe in der Regel kostengünstige Sperrmüllabholungen an. Detaillierte Informationen finden Sie in der Regel auf den Internetseiten des jeweiligen Entsorgungsbetriebs.
Zum Sperrmüll gehören z.B.:
- sperrige Abfälle
- Möbelstücke
- leere Kisten
- große, feste, leere Kartons
- Kühlschränke
- große Elektrogeräte
- Hausrat, der nicht in die Müllgefäße passt
Dies ist kein Sperrmüll:
- Abfälle aus Gewerbe und Industrie
- alles, was in die Müllgefäße passt (z.B. kleingeschnittene Teppiche oder Auslegeware)
- Gartenabfälle (auch größere Äste)
- Bauabfälle (auch Gartenlauben)
- mit Abfällen gefüllte Säcke, Kisten und Kartons sowie Problemstoffe
Weitere Informationen zum Thema Sperrmüll am Beispiel von Hamburg finden Sie unter:
www.srhh.de/srhh/opencms/privatkunden/sperrmuell
Information zur Bewerbung für eine Mietwohnung
Für Ihre Bewerbung haben wir Ihnen folgende Hinweise zusammengefasst:
Wir benötigen Ihre Mieterselbstauskunft erst, nachdem Sie die Wohnung persönlich besichtigt haben, und wenn Sie weiterhin Interesse an der Anmietung der Wohnung haben.
Die Mieterselbstauskunft besteht aus zwei Teilen, die wir nach Vorgaben des Datenschutzes zu unterschiedlichen Zeitpunkten von Ihnen benötigen:
- Teil 1 nach der Besichtigung, wenn Sie Interesse an der Anmietung haben
- Teil 2 nach Zusage der Wohnung durch uns
Um den Prozess der Erstellung des Mietvertrags zu beschleunigen, können Sie uns auf freiwilliger Basis gerne alle Unterlagen gemeinsam zur Verfügung stellen.
Schicken Sie uns den Teil der Mieterselbstauskunft jeweils erst zu, wenn dieser vollständig ist, also auch sämtliche geforderte Anlagen (z.B. Einkommensnachweise und Schufa-Auskünfte) enthält.
Sie können die Mieterselbstauskunft im PDF-Format direkt am Computer ausfüllen und dann zum Unterschreiben und Verschicken ausdrucken.
Wenn Sie sich für eine unserer Wohnungen interessieren, erhalten Sie von uns einen Link zu einem digitalen Bewerbungsportal. Dort können Sie Ihre Angaben bequem online einpflegen.
In der Mieterselbstauskunft sind sämtliche Mietvertragspartner (Punk 1 und Punkt 2) sowie alle weiteren Personen, die die Wohnung beziehen werden (Punkt 3), aufzunehmen.
Als Nachweise über das angegebene Einkommen im Teil 2 der Selbstauskunft dient:
- bei Angestellten die Kopie der letzten drei Gehaltsabrechnungen
- bei Rentnern der aktuelle Rentenbescheid,
- bei Selbstständigen eine formelle schriftliche Bestätigung des Nettohaushaltseinkommens durch ihren Steuerberater,
- bei öffentlichen oder privatrechtlichen Unterhaltszahlungen sind ebenfalls Nachweise zu erbringen,
- bei Mietinteressenten mit zu geringem eigenem Einkommen nehmen wir i. d. R. die Eltern mit als Mietvertragspartner auf, auch wenn diese die Wohnung nicht selbst beziehen werden.
Mit der Mieterselbstauskunft benötigen wir zudem eine Schufa-Auskunft von Ihnen. Zusätzliche Informationen zur Schufa-Auskunft haben wir weiter unten für Sie zusammengefasst.
Sie können uns die Mieterselbstauskunft per Post, per Fax oder per E-Mail zukommen lassen. Die jeweiligen Kontaktdaten sind auf der Mieterselbstauskunft aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass Sie uns vertrauliche Daten elektronisch nur verschlüsselt übermitteln sollten. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.wentzel-dr.de/datenschutz
Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der vielen Bewerbungen nicht jeden Interessenten über eine Absage informieren können. Sollten Sie innerhalb einer Woche nach Zusendung keine Rückmeldung von uns erhalten haben, so wurde die Wohnung an einen anderen Interessenten vergeben.
Selbstauskunft für Mietinteressenten
Selbstauskunft für Stellplatzmieter
SCHUFA BonitätsCheck
SCHUFA-Auskünfte sind heute das gängige Mittel zur Durchführung einer Bonitätsprüfung vor Abschluss von Verträgen, ob nun bei der Eröffnung eines Bankkontos, dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder eben der Anmietung einer Wohnung.
Damit Sie Ihrer Wohnungsbewerbung schnell und unkompliziert einen SCHUFA BonitätsCheck beilegen können, haben wir für Sie auf dieser Seite eine Übersicht über die wichtigsten Themen rund um die SCHUFA-Auskunft zusammengefasst.
Arten von SCHUFA-Auskünften
Die SCHUFA stellt Ihre gespeicherten Daten, je nach geplantem Verwendungszweck, in verschiedenen Arten von Auskünften zur Verfügung:
- als SCHUFA-BonitätsCheck, welcher eine Auskunft für Ihre Geschäftspartner (wie uns), die nicht alle zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten enthält; aufgeführt sind neben Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum und Ihrer Anschrift nur Negativmerkmale–wenn vorhanden, bietet.
- als Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz, welche jeder einmal im Jahr kostenlos bei der SCHUFA abfordern kann; sie enthält alle Informationen, die bei der SCHUFA zu Ihrer Person gespeichert sind; diese Übersicht ist nur für Ihre persönliche Verwendung und darf nicht an uns weitergegeben werden.
Bezugsquellen für SCHUFA-BonitätsCheck
Der klassische SCHUFA-Bonitätscheck kann online direkt über uns bestellt werden – klicken Sie einfach hier:
Welche SCHUFA-Auskünfte akzeptiert Wentzel Dr.
Um einen Missbrauch der Bonitätsauskünfte zu vermeiden, akzeptieren wir ausschließlich den SCHUFA-BonitätsCheck, der folgende Merkmale aufweist:
- der klassische gedruckte SCHUFA-BonitätsCheck (nur den Teil für Geschäftspartner), allerdings nur im Original (Briefpapier der Schufa mit Prägung) zugeschickt oder vorgezeigt,
- eine Onlineauskunft mit Bonitätscheck mit Verifizierunsgcode. Hier zum Download:
Lastschrifteinzugsverfahren
Wir freuen uns, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren (LEV) teilnehmen möchten. Dies erleichtert Ihnen und uns die Zahlung Ihrer Miete.
Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, das folgende Formular auszudrucken, schicken Sie uns einfach eine E-Mail an SEPA_Mandat@wentzel-dr.de und wir senden Ihnen dieses per Post zu. Sie können dieses Formular auch nutzen, wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat.
Bitte beachten Sie, dass wir und die ausführende Bank ca. fünf Werktage benötigen, bis das LEV wirksam wird. Deshalb werden wir das LEV nur für den Einzug Ihrer nächsten Miete nutzen, wenn das Formular fünf Werktage vor Monatsende bei uns eingegangen ist.
Der Einzug Ihrer Miete mittels des Lastschriftverfahrens ist lediglich zum Monatsanfang möglich.
Fristen Mietzahlung: Fristen 2025
Information zu Ihrer Barkaution
Ihre Barkaution wird von uns nach den gesetzlichen Vorgaben bei der Deutsche-Kreditbank-AG (DKB) oder wahlweise bei der Hausbank München eG Bank für Haus- und Grundbesitzangelegt. Nach Eingang Ihrer Kaution auf dem Kautionskonto erhalten Sie eine Einzahlungsbestätigung.
Sicherheit
Ihre Kautionsanlage ist bei der DKB oder wahlweise der Hausbank München eG Bank für Haus- und Grundbesitz
im Rahmen der Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und den Bausparkassen Einlagensicherungsfonds e.V. abgesichert.
Getrennte Anlage vom Vermögen des Vermieters
Während Ihrer Mietzeit wird das Kautionskonto – ordnungsgemäß getrennt vom Vermögen Ihres Vermieters – nach § 551 Abs. 3 BGB treuhänderisch allein geführt und verwaltet von der
Wentzel Dr. Immobilienmanagement GmbH,
Stresemannallee 102 – 104, 22529 Hamburg.
Schnelle Abwicklung
Durch eine direkte elektronische Anbindung Ihrer Hausverwaltung an die Kautionskonten der Hausbank München sind kurze Bearbeitungszeiten in Bezug auf die Anlage und die Auflösung Ihrer Kaution gewährleistet.
Ausscheiden eines Vertragspartners
Grundsätzlich ist ein Ausscheiden eines Vertragspartners aus einem bestehenden Mietvertrag möglich. Im Interesse des verbleibenden Mietvertragspartners liegt es uns am Herzen, dass dieser sich die Wohnung mit allen finanziellen Verpflichtungen nachhaltig leisten kann.
Zu diesem Zweck benötigen wir vom verbleibenden Vertragspartner einen Nachweis über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Hierfür brauchen wir eine ausgefüllte Selbstauskunft, inklusive Anlagen (aktuelle SCHUFA-Selbstauskunft und aktuelle Einkommensnachweise). Ferner sollten sich die verbleibenden und die ausscheidenden Vertragsparteien über den Verbleib der Kaution geeinigt haben und uns dies schriftlich mitteilen.
Sie können hierfür auch unser Formular „Ausscheiden eines Mietvertragspartners” nutzen. Bitte berücksichtigen Sie, dass zumindest ein bestehender Mieter die Wohnung weiterhin anmietet. Sollten alle Mietvertragspartner ausscheiden, ist die Wohnung zu kündigen.
Zur mietvertraglichen Dokumentation wird nach Eingang und positiver Prüfung Ihrer Unterlagen ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.
Hinweis: Wenn ein Mietverhältnis mit mehreren Mietparteien abgeschlossen ist, kann das Mietverhältnis nicht nur von einem Vertragspartner gekündigt werden. Es ist daher der oben beschriebene Weg einzuhalten.
Wechsel eines Vertragspartners
Grundsätzlich ist ein Wechsel eines Vertragspartners in einem bestehenden Mietvertrag möglich. Im Interesse der verbleibenden Mietvertragspartner liegt es uns am Herzen, dass diese sich die Wohnung mit allen finanziellen Verpflichtungen nachhaltig leisten können.
Hierfür benötigen wir von den zukünftigen sowie den verbleibenden Vertragspartnern einen Nachweis über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Wir brauchen eine ausgefüllte Selbstauskunft inklusive Anlagen (aktuelle Einkommensnachweise und Schufa-Auskünfte aller zukünftigen Vertragspartner).
Sie können auch unser Formular „Wechsel eines Mietvertragspartners” nutzen.
Zur mietvertraglichen Dokumentation wird nach Eingang und positiver Prüfung Ihrer Unterlagen ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.
Aufnahme eines Untermieters
Eine befristete Untervermietung eines Zimmers Ihrer angemieteten Wohnung ist bei Vorliegen eines wirtschaftlich berechtigten Interesses in der Regel möglich.
Eine Zustimmung seitens des Vermieters ist im Vorfeld der Untervermietung einzuholen. Gerne können Sie das Formular „Genehmigung Untervermietung” nutzen. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir ferner eine aktuelle Schufa-Auskunft des Untermieters, die Angabe des Zeitraumes der Untervermietung und den Grund für die Untervermietung.
Aufnahme eines weiteren Vertragspartners
Eine Aufnahme eines weiteren Vertragspartners ist in der Regel möglich. Hierfür benötigen wir eine ausgefüllte Selbstauskunft, inklusive Anlagen (aktuelle Einkommensnachweise und aktuelle Schufa-Auskunft). Sie können zu diesem Zweck auch unser Formular „Aufnahme eines weiteren Mietvertragspartners” nutzen. Zur mietvertraglichen Dokumentation wird nach Eingang und positiver Prüfung Ihrer Unterlagen ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.
Notfallnummern
In der Regel befinden sich in den Treppenhäusern der von uns betreuten Grundstücke auf Aushängen verschiedene Notfalltelefonnummern.
Bitte nutzen Sie diese Telefonnummern nur in Notfällen und außerhalb unserer Bürozeiten.
Helfen Sie uns gern, unseren Service für Sie zu verbessern. Teilen Sie uns dazu per E-Mail an verwaltung@wentzel-dr.de mit, wo Sie keinen Treppenhausaushang vorfinden konnten.
Gesund wohnen - richtiges lüften und heizen
Neubauten bzw. sanierte Gebäude sind heute „dichter” als früher. Gummidichtungen in Fenstern sowie Türen und effektiver Wärmeschutz verhindern eine unfreiwillige Lüftung. Die Deutsche Energie Agentur (dena) hat zu diesem Thema eine ausführliche und sehr verständliche Broschüre erarbeitet.
Sie zeigt auf, wie Sie mit einem richtigen Lüftungs- und Heizverhalten sowie der Stellung der Möbel:
- eine hohe Luftqualität erreichen,
- Schimmelpilzbefall vermeiden,
- ein gesundes Wohnklima schaffen,
- die Bausubstanz erhalten und
- Heizkosten sparen.
Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die Broschüre. Es lohnt sich!
Tierhaltung
Die Tierhaltung in einer gemieteten Wohnung ist in der Regel im Mietvertrag geregelt und nach Genehmigung möglich. Sie können hierfür unser Formular „Antrag auf Tierhaltung” nutzen.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung nicht automatisch eine Genehmigung nach sich zieht. Es wird jeweils eine Einzelfallentscheidung getroffen, die ggf. auch widerruflich ist.
Verstopfungen vermeiden – Umwelt schützen
In vielen Fällen werden Verstopfungen der Abwasserleitungen durch falsches Nutzerverhalten hervorgerufen. Lesen Sie hier im Magazin-Bereich von Hamburg Wasser zu den Themen „Entsorgung & Verstopfung“:
– Feuchttücher gehören nicht ins Abwasser, sondern in den Müll: https://www.hamburgwasser.de/magazin/feuchttuecher
– Fett richtig entsorgen: https://www.hamburgwasser.de/magazin/fett-richtig-entsorgen
– Medikamente gehören in den Restmüll: https://www.hamburgwasser.de/umwelt/wasserschutz/spurenstoffe/medikamente
Sind die Kosten für Sperrmüll umlagefähig?
Mit dieser Frage hat sich in den Jahren 2009 und 2010 der Bundesgerichtshof beschäftigt. Mit seinem Urteil vom 13.01.2010 (VIII 137/09) bejahte das Gericht diese Frage. Eine Umlage der Sperrmüllkosten kann der Vermieter auch vornehmen, wenn die Abfuhr nicht jährlich erfolgt. Unerheblich ist ferner, ob Mieter bzw. Dritte widerrechtlich in den Gemeinschaftsflächen (Treppenhäusern, Kellergängen, Dachböden) Sperrmüll abgelagert haben.
Helfen Sie uns daher in Ihrem eigenen Interesse dabei, Sperrmüllabfuhren zu reduzieren. Nutzen Sie für ausrangierte Möbel die Möglichkeiten einer Abholung durch die städtischen Entsorgungsbetriebe oder die Recyclinghöfe.
Wohin mit dem Sperrmüll?
Sperrmüll ist kein Hausmüll und darf daher nicht in den Restmülltonnen der Objekte entsorgt werden. Sie haben jedoch die Option, Sperrmüll kostenfrei oder kostengünstig in den Recyclinghöfen der kommunalen Entsorgungsbetriebe abzugeben. Ferner bieten die Entsorgungsbetriebe in der Regel kostengünstige Sperrmüllabholungen an. Detaillierte Informationen finden Sie i. d. R. auf den Internetseiten des jeweiligen Entsorgungsbetriebs.
Zum Sperrmüll gehört z.B. Folgendes:
- sperrige Abfälle
- Möbelstücke
- leere Kisten
- große, feste, leere Kartons
- Kühlschränke
- große Elektrogeräte
- Hausrat, der nicht in die Müllgefäße passt
Dies ist kein Sperrmüll:
- Abfälle aus Gewerbe und Industrie
- alles, was in die Müllgefäße passt (z.B. kleingeschnittene Teppiche oder Auslegeware)
- Gartenabfälle (auch größere Äste)
- Bauabfälle (auch Gartenlauben)
- mit Abfällen gefüllte Säcke, Kisten und Kartons sowie Problemstoffe
Weitere Informationen zum Thema Sperrmüll am Beispiel von Hamburg finden Sie hier:
https://www.hamburg.de/service/info/11279820/
Kautionseinzahlung
Mit den Mietvertragsunterlagen haben Sie ein Schreiben für die Kautionseinzahlung erhalten. Diesem Dokument können Sie alle wichtigen Punkte für die Einzahlung Ihrer Kaution (u.a. Kontoverbindung, Kautionsbetrag) entnehmen. Für die automatisierte Zuordnung Ihrer Kaution verwenden Sie bitte unbedingt den angegebenen Verwendungszweck des Kautionsanschreibens. Sollte Ihnen dieses Schreiben nicht mehr vorliegen, kontaktieren Sie uns gern. Bitte überweisen Sie rechtzeitig vor dem Übergabetermin die Mietersicherheit auf das für Sie eingerichtete Konto.
Wichtig! Bitte haben Sie Verständnis, dass zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe der Kautionsbetrag auf dem Kautionskonto eingegangen sein muss. Ein Einzahlungsbeleg von Ihnen ist leider nicht ausreichend.
Nutzen Sie das Kautionskonto nur für die Zahlung Ihrer Mietsicherheit. Die monatlichen Mietzahlungen überweisen Sie bitte, falls Sie nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, auf das Konto, welches Ihnen in Ihrem Mietvertrag genannt wird.
Information zu Ihrer Barkaution
Ihre Barkaution wird von uns nach den gesetzlichen Vorgaben angelegt.
Sicherheit
Ihre Kautionsanlage ist im Rahmen der Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und den Bausparkassen Einlagensicherungsfonds e.V. abgesichert.
Getrennte Anlage vom Vermögen des Vermieters
Während Ihrer Mietzeit wird das Kautionskonto – ordnungsgemäß getrennt vom Vermögen Ihres Vermieters – nach § 551 Abs. 3 BGB treuhänderisch allein geführt und verwaltet von der
Wentzel Dr. Immobilienmanagement GmbH,
Stresemannallee 102 – 104, 22529 Hamburg.
Schnelle Abwicklung
Durch eine direkte elektronische Anbindung Ihrer Hausverwaltung an die Kautionskonten sind kurze Bearbeitungszeiten in Bezug auf die Anlage und die Auflösung Ihrer Kaution gewährleistet.
Gesund Wohnen – durch richtiges Lüften und Heizen
Neubauten bzw. sanierte Gebäude sind heute „dichter“ als früher. Gummidichtungen in Fenstern sowie Türen und effektiver Wärmeschutz verhindern eine unfreiwillige Lüftung. Die Deutsche Energie Agentur (dena) hat zu diesem Thema eine ausführliche und sehr verständliche Broschüre erarbeitet.
Sie zeigt auf, wie Sie mit einem richtigen Lüftungs- und Heizverhalten sowie der Stellung der Möbel:
- eine hohe Luftqualität erreichen,
- Schimmelpilzbefall vermeiden,
- ein gesundes Wohnklima schaffen,
- die Bausubstanz erhalten und
- Heizkosten sparen.
Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die Broschüre. Es lohnt sich!
Meldegesetz – Wohnungsgeberbestätigung
Seit dem 01.11.2015 wird zur An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes bei den Meldebehörden eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters benötigt.
Ihre Wohnungsgeberbestätigung wird von uns unaufgefordert zum Mietbeginn – in der Regel per E-Mail – zugestellt. Da gesetzlich vorgesehen ist, dass wir den Einzug – und nicht bereits den Abschluss des Mietvertrags – bestätigen, können wir Ihnen die Bestätigung auch erst nach Übergabe der Wohnung zur Verfügung stellen.
In der Wohnungsgeberbestätigung sind alle uns bekannten meldepflichtigen Personen aufgeführt. Wichtig ist, dass Sie uns bei Mietvertragsabschluss die Daten sämtlicher zukünftiger Bewohner der Wohnung mitteilen – nur dann können wir diese auch in der Wohnungsgeberbestätigung aufführen.
Jetzt als Neukunde den BewohnerPlus-Rabatt und starke Online-Vorteile von Vodafone sichern
Bewohner Plus ist ein Neukundenrabatt speziell für Bewohner in Häusern oder Wohnungen, welche von Vodafone Kabel Deutschland über eine Gestattungsvereinbarung mit einem TV-Kabelanschluss versorgt werden. Der Rabatt erfolgt auf Bestellungen von Internet- und Telefon- oder digitalen TV-Produkten von Vodafone Kalbel Deutschland. Sichern Sie sich jetzt als Neukunde den BewohnerPlus-Rabatt und starke Online-Vorteile.