Es gibt eine Immobilie
zu (ver)erben?

Ob Sie Ihre Immobilie vererben wollen oder eine Immobilie von Ihren (Groß)Eltern erben, wird Sie vor einigen Fragen und Problemen stellen.

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Eine Immobilie (Ver)erben

Worauf müssen Sie achten?

Immobilie geerbt. Und jetzt?
Jeder dritte Immobilienerbe plant, das Haus oder die Wohnung direkt wieder zu verkaufen, so das Ergebnis einer Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Immobilien-Startups Wertfaktor.

Doch was, wenn Sie nicht alleinige Erben sind und die Meinungen über die Zukunft der Immobilie stark divergieren? Streit ist da vorprogrammiert. Wentzel Dr. empfiehlt daher: Immobilieneigentümer sollten bereits zu Lebzeiten festlegen, wer die Immobilie später einmal erbt. Ein Testament schafft Klarheit. Das hilft insbesondere, wenn es mehrere Erben gibt, zum Beispiel Kinder, Enkel und Ehepartner. Sie alle erhalten einen kleinen Teil der Immobilie als Pflichtteil.

Da wahrscheinlich nicht alle zusammen in Ihrer Immobilie wohnen können und auch wollen, zieht in der Regel nur einer ein. Und das ist der Knackpunkt: Denn häufig kann ein Einzelner den Rest der Erbgemeinschaft nicht auszahlen. Die Folge: Die Immobilie wird zwangsläufig verkauft. Deshalb ist es wichtig, vorausschauend zu handeln. Sollte ein Erbe Interesse an Ihrer Immobilie haben, sollten Sie diesen mit Ihrem Testament absichern.

Wichtig dabei, sobald Sie Ihr Testament aufsetzen, sollten Sie einen guten Überblick über sämtliche Vermögenswerte haben. Denn Sie dürfen nicht vergessen, dass jedem gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zusteht. Vermachen Sie beispielsweise Ihrem Ehepartner die Immobilie, muss der Pflichtteil der restlichen Erben durch andere Vermögenswerte abgegolten sein. Was passiert aber mit der Immobilie, wenn diese der einzige Vermögenswert ist? In diesem Fall steht jedem Erben ein Teil des Hauses zu – unabhängig davon, was in Ihrem Testament steht. Falls das passieren sollte, können Sie Ihrem Erben ein lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie zusprechen. Dadurch vermeiden Sie, dass die anderen Erben ihn zum Verkauf zwingen.
Suchen Sie in jedem Fall den Rat von Experten! So ist es mehr als sinnvoll, sich steuerlich beim Aufsetzen des Testaments beraten zu lassen. Dadurch können Sie Ihren Erben eine unnötig hohe Erbschaftssteuer ersparen. Ist Ihr Partner der Begünstigte, mit dem Sie bereits in der Immobilie wohnen, kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Steuerbefreiung von selbstgenutztem Wohnraum bestehen.

Außerdem: Achten Sie auf die Form! „Am Ende des Testaments muss zum Beispiel Ihre Unterschrift sowie der genaue Zeitpunkt der Erstellung stehen“, sagt Jovica Denadija, der Experte für Erbschaft von Wentzel Dr. und verweist darauf, dass der Text vollständig handschriftlich verfasst werden muss. Wenn Sie ganz auf Nummer sichergehen möchten, können Sie auch ein notariell beglaubigtes, öffentliches Testament aufsetzen. Dieses können Sie nicht verlieren und sich außerdem darauf verlassen, dass die entsprechenden Formulierungen rechtsgültig sind.

Für weitere Informationen zu diesem Thema vereinbaren Sie noch heute eine persönliche Beratung.

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Mario Salas
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