Am 31. Dezember dieses Jahres läuft in Hamburg die Umwandlungsverordnung aus. Sie sieht vor, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnungen auch weiterhin vom Bezirk genehmigt werden müssen. Der rotgrüne Senat hat die Verordnung um weitere fünf Jahre verlängert, um den Gentrifizierungsdruck aus innenstadtnahen und beliebten Wohnvierteln zu mildern. Weite Teile der Innenstadt, gerade in Altona, Eimsbüttel, Ottensen, Sternschanze, St. Georg, und St. Pauli, sind Gebiete der sozialen Erhaltungsverordnung – mit insgesamt über 187.000 Einwohnern.

Wohnungspolitik
Baulandmobilisierung ja, Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen nein
Über den Jahreswechsel ist der Dissens zwischen der SPD, Dorothee Stapelfeldt und Horst Seehofer auf der einen Seite sowie Teilen der Wohnungswirtschaft und der CDU