Soziale ErhaltungsVO

Soziale Erhaltungsverordnung: Umwandlungsverordnung wird bis 2023 verlängert

Am 31. Dezember dieses Jahres läuft in Hamburg die Umwandlungsverordnung aus. Sie sieht vor, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten der Sozialen Erhaltungsverordnungen auch weiterhin vom Bezirk genehmigt werden müssen. Der rotgrüne Senat hat die Verordnung um weitere fünf Jahre verlängert, um den Gentrifizierungsdruck aus innenstadtnahen und beliebten Wohnvierteln zu mildern. Weite Teile der Innenstadt, gerade in Altona, Eimsbüttel, Ottensen, Sternschanze, St. Georg, und St. Pauli, sind Gebiete der sozialen Erhaltungsverordnung – mit insgesamt über 187.000 Einwohnern.

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